BMWK beantragt Bundestagszustimmung zu Kohleausstieg in NRW – Lützerath wird abgebaggert
Antrag auf frühere Beendigung der Kohleverstromung im Revier
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantragte am 08.11.2022 die gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes erforderliche Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Änderungsvertrag zum öffentlichrechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland (20/4299). Die Bundesregierung soll damit ermächtigt werden, diesen Vertrag mit den Betreibern von Braunkohleanlagen und weiteren, von der Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung unmittelbar betroffenen Braunkohletagebauunternehmen zu schließen. weiterlesen…