Antrag auf frühere Beendigung der Kohleverstromung im Revier
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantragte am 08.11.2022 die gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes erforderliche Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Änderungsvertrag zum öffentlichrechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland (20/4299). Die Bundesregierung soll damit ermächtigt werden, diesen Vertrag mit den Betreibern von Braunkohleanlagen und weiteren, von der Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung unmittelbar betroffenen Braunkohletagebauunternehmen zu schließen.
Die Vertragsparteien (Bundesrepublik Deutschland, RWE Power und RWE AG) haben am 10. Februar 2021 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag (ÖRV) zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland abgeschlossen. Kern der Vereinbarung ist die Stilllegung der im vereinbarten Stilllegungspfad genannten Braunkohleanlagen, die durch eine darauf abgestimmte, im Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz, „KVBG“) geregelte Entschädigung abgegolten wird. Am 4. Oktober 2022 unterschrieben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die RWE AG eine politische Verständigung zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier. Im Kern wurde in dieser politischen Verständigung vereinbart, dass die in den aktuellen Fassungen des KVGB und des ÖRV geregelte Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier ohne zusätzliche Entschädigungszahlungen um rund acht Jahre auf das Jahr 2030 vorgezogen werden soll. Ferner sieht die politische Verständigung verschiedene Reserveoptionen vor: Zusätzlich wurde eine Verlängerung der Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024 vereinbart. Durch die vorübergehend stärkere Nutzung von Braunkohle zur Kohleverstromung soll Gas in der Stromerzeugung gespart und so ein Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet werden.
Mit dem Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland vom 10.02.2021 beabsichtigen die Vertragsparteien, den ÖRV in Übereinstimmung mit den in der politischen Verständigung vereinbarten Eckpunkten anzupassen. Hierdurch soll eine finale Regelung für die Beendigung der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier getroffen werden. (hib/MIS)
12.11.2022: BUND-Pressekommentar – Lützerath schützen – Braunkohlenbagger stoppen. Schicksal der Klimaziele hängt am Kohleausstieg
Anlässlich der heute stattfindenden Demonstration in Lützerath für Klimagerechtigkeit im rheinischen Revier und weltweit erneuert Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), seine Kritik an dem Braunkohledeal mit RWE: „Der Kohledeal mit RWE ist mit den Pariser Klimazielen nicht vereinbar. Er ist im wahrsten Sinne des Wortes ein dreckiger Deal. Statt weniger CO2 Ausstoß bedeutet der Deal von Habeck und Co. mehr schädliche Treibhausgase. Wir rufen die Bundesregierung auf, alles für die Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels zu tun. 280 Millionen Tonnen Kohle aus dem Tagebau Garzweiler abzubaggern gehört nicht dazu. Das Schicksal der Klimaziele hängt am Kohleausstieg. Die Kohle unter Lützerath muss im Boden bleiben.“
Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND Nordrhein-Westfalen, fügt mit Blick auf das Rheinische Revier und die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen an: „Die NRW-Landesregierung war angetreten, NRW auf einen mit dem 1,5 Grad-Ziel kompatiblen CO2-Reduktionspfad zu führen. Ihr aktuelle Politik ist das Gegenteil davon. Gerade die Grünen Minister*innen verspielen damit ihre Glaubwürdigkeit und riskieren den Klimakollaps. Es reicht nicht, sich für einen auf 2030 vorgezogenen Kohleausstieg in NRW selbst zu feiern. Entscheidend ist, wie viel Kohle bis dahin verfeuert wird. Wir fordern von der Landesregierung, die Räumung Lützeraths nicht anzuordnen. Ansonsten gilt: Wenn ihr räumt, sind wir wieder da!“ Der BUND und die in ihm versammelten Menschen werden die Regierungen bei allen Bestrebungen unterstützen, die dem Ziel einer zukunftsfähigen Energieversorgung dienen. Genauso wird der BUND aber weiter konsequent und friedlich Widerstand leisten, wenn das 1,5 Grad-Ziel wissentlich missachtet und Natur, Dörfer sowie eine uralte Kulturlandschaft zugunsten der Braunkohlengewinnung geopfert werden.
Hintergrund: Mit dem RWE-Deal verabschieden sich Land und Bund von dem in der Kohlekommission vereinbarten und mit dem Kohleausstiegsgesetz fixierten stetigen Ausstieg aus der Kohleverstromung. Die Kohleförderung aus dem Tagebau Garzweiler soll von knapp 20 Millionen Tonnen im Jahre 2020 auf über 30 Millionen Tonnen in 2023 steigen und danach bis 2027 auf hohem Niveau verharren.
Weitere Informationen: https://www.bund-nrw.de/braunkohle/aktionen/luetzerath-schuetzen-braunkohlenbagger-stoppen-12112022/
->Quellen: