RWE steigt, vertraglich sicher, aus Braunkohle aus

Bundesregierung zahlt in 15 Jahren insgesamt 2,6 Milliarden Euro – Hambacher Forst erhalten

Die Bundesregierung und RWE haben am 10.02.2021 in Berlin einen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnet, mit dem die gesetzlichen Regelungen des Braunkohleausstiegs vertraglich geregelt werden. Der Vertrag, der Ende letzten Jahres bereits den Bundestag passiert hatte, regelt den konkreten Fahrplan und die Bedingungen, nach denen RWE ihre Braunkohlenkraftwerke schrittweise abschaltet – so Medienmitteilungen von RWE und BMWi vom gleichen Tag.

Kohlekraftwerk Niederaußem, RWE – Foto © Franziska Vogt für Solarify

Demzufolge legt RWE bereits bis 2030 rund 6.000 Megawatt Braunkohlekapazität still. Ferner werden zwei der drei Tagebaue im Rheinischen Revier früher geschlossen als geplant, und der Hambacher Forst bleibt erhalten. Die Entschädigung in Höhe von 2,6 Milliarden Euro, die in gleich großen Raten über 15 Jahre zu zahlen ist, wird laut Vertrag zur fristgerechten Deckung der Tagebaufolgekosten genutzt. Dieser Betrag, der noch unter dem Vorbehalt der europäischen Beihilfeprüfung steht, liegt deutlich unterhalb des für RWE tatsächlich entstehenden Schadens, der bereits zuvor auf rund 3,5 Milliarden Euro beziffert wurde. Die LEAG erhält 1,75 Mrd. Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen in der Lausitz. Vertraglich wurde ferner geregelt, dass RWE auf Rechtsmittel gegen den von der Bundesregierung beschlossenen Ausstieg aus der Braunkohle verzichtet.

BMWi: „Rechtssicherheit für alle Beteiligten: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Kohleausstieg in Deutschland unterzeichnet – Heute wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland unterzeichnet. Grundlage für den Vertrag ist das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz, das die schrittweise Abschaltung aller Braunkohlekraftwerke in Deutschland bis spätestens 2038 festlegt. Der Vertrag wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland auf der einen Seite sowie den Betreibern von Braunkohle-Großkraftwerken – RWE, LEAG, EnBW und Saale Energie – auf der anderen Seite geschlossen.“

6.000 Stellen werden gestrichen

Infolge der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen fallen bei RWE Power bis Ende 2022 über 3.000 Stellen weg; bis 2030 werden es insgesamt etwa 6.000 Stellen sein. Dass dies sozialverträglich geschieht, stellen Regelungen zum Anpassungsgeld und zum Ausgleich entstehender Rentennachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Tarifvertrag „Kohleausstieg“ sicher.

RWE-Chef Rolf Martin Schmitz: „Unsere Kolleginnen und Kollegen haben es verdient, dass jetzt Klarheit und Sicherheit herrschen. Sie tragen auch unter den schwierigen Bedingungen der Corona-Pandemie zu einer sicheren Stromversorgung bei. Gleichzeitig muss es jetzt darum gehen, die Energiewende voranzubringen. Das tut RWE mit voller Kraft.“

Schmitz weiter: „Der heute unterzeichnete Vertrag mit der Bundesregierung ist der noch fehlende Baustein für den Kohleausstieg in Deutschland. Er schafft Rechtssicherheit für unser Unternehmen und die Beschäftigten in der Braunkohle. Der Ausstieg aus der Kohle läuft bei RWE bereits. Ende 2020 haben wir einen Braunkohleblock in Niederaußem stillgelegt. Die nächsten drei Blöcke folgen in diesem Jahr. Das unterstreicht unseren Kurs: Wir steigen verantwortungsvoll aus der Kohleverstromung aus und investieren zugleich massiv in Erneuerbare Energien, Speicher und Wasserstoff. Dabei haben wir ein klares Ziel: Bis 2040 ist RWE klimaneutral.“

Dazu Wirtschafts-Staatssekretär Andreas Feicht: „Der öffentlich-rechtliche Vertrag schafft Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Darüber hinaus bietet er drei entscheidende Vorteile für den Bund, die er ohne Vertrag nicht hätte: Erstens gibt es einen umfassenden Klageverzicht seitens der Betreiber. Sie können gegen den Kohleausstieg keine Rechtsbehelfe einlegen. Zweitens werden die Entschädigungszahlungen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue gesichert. Und drittens erhält der Bund mit dem Vertrag die Option, alle Stilllegungsdaten in den 2030er Jahren nochmals um drei Jahre vorzuziehen, und zwar ohne zusätzliche Entschädigung. So bleibt der energiepolitische Handlungsspielraum erhalten, auch bei eventuell schärferen Klimazielen in der Zukunft.“

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