CO2-Zuschlag zur Energiesteuer rechtlich unbedenklich

„Juristische Vorbehalte erweisen sich als nicht tragfähig“

Die Einführung eines CO2-Zuschlags zur Energiesteuer ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Dem Bund ist es gestattet, die im Grundgesetz vorgesehenen Steuertypen zu nutzen, um umweltpolitische Ziele wie den Klimaschutz zu verfolgen. So kann der Gesetzgeber auch mit einem CO2-Zuschlag zur Energiesteuer verfahren. Dies zeigt ein aktuelles Rechtsgutachten von Öko-Institut e.V. in Freiburg und Prof. Dr. jur. Stefan Klinski. von der Hochschule für Wirtschaftsrecht Berlin (HWR Berlin). weiterlesen…