Bundeskabinett beschließt Änderung des Energiesicherungsgesetzes

Umsatzsteuer auf Erdgas wird gesenkt – Kritik von BEE und Bioenergiebranche

Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für einen „Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ beschlossen. Der Entwurf einer dritten Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) soll die EE-Stromproduktion kurzfristig erhöhen und die Transportkapazitäten des Stromnetzes steigern, und so den Gasverbrauch im Winter 2022/2023 und im Winter 2023/2024 verringern. Ferner soll die Einspeisung von verflüssigtem Gas im Winter 2022/2023 weiter abgesichert werden. weiterlesen…

Novelle des Energiesicherungsgesetzes von 1975

Bundeskabinett beschließt notwendiges Update zur Stärkung der Vorsorge

Die Bundesregierung „wappnet sich weiter für eine Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten“, so eine Medienmitteilung aus dem BMWK vom 25.04.2022. Dazu hat das Bundeskabinett am 25.04.2022 in einem schriftlichen Umlaufverfahren die Novelle des Energiesicherungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht bei einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung weitreichende Handlungsmöglichkeiten zur Krisenbewältigung vor. Das reicht von Möglichkeiten der Treuhandverwaltung von Unternehmen der kritischen Energieinfrastruktur über eine Stärkung der europäischen Solidarität bis hin zu einer digitalen Plattform, die eine bessere Steuerung der Gasreduktion bei Unternehmen erlaubt. weiterlesen…