Strengere Grenzwerte für Holzöfen
Ab 01.01.2018 in Kraft
Alte Holzöfen und Kamine müssen ab 01.01.2018 strenge Grenzwerte bei Staubemissionen einhalten. Für über 33 Jahre alte Kamin- und Kachelöfen endet die Übergangsfrist. Denn (vor allem alte) Kamin- und Kachelöfen verursachen gesundheitsschädliche Staubemissionen, teilte das BUMB mit. weiterlesen…