EuGH: Mehr Unabhängigkeit für Bundesnetzagentur

BNetzA soll Leitungskosten selbständig festlegen

Kommentatoren nennen es einen „Paukenschlag“ (FAZ, 03.09.2021) : Der Europäische Gerichtshof hat am 02.09.2021 eine weitgehende Entscheidung zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur getroffen (Medienmitteilung siehe bundesnetzagentur.de), indem er die bisherige Einmischung der Politik in die Entscheidungen der Bundesnetzagentur über Leitungskosten gestoppt hat. Die Entscheidung liege allein bei der Bundesnetzagentur. Der EuGH hat damit einer von der EU-Kommission gegen Deutschland erhobenen Vertragsverletzungsklage in vollem Umfang stattgegeben. Gerügt wird eine unzureichende Umsetzung von EU-Richtlinien im Energiewirtschaftsgesetz. weiterlesen…