Mehr Windenergie liegt im „öffentlichen Interesse“

Rechtsgutachten zeigt: Ausbau der Windkraft an Land kann deutlich erleichtert werden

Der naturverträgliche Bau neuer Windanlagen an Land liegt im „öffentlichen Interesse“ und sollte daher leichter genehmigt werden. Zu diesem Schluss kommt ein neues Rechtsgutachten, das die Anwältin Roda Verheyen im Auftrag des Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy erstellt hat. Die gesetzliche Einordnung als im „öffentlichen Interesse“ würde neue Windkraftprojekte genehmigungsrechtlich anderen Infrastrukturvorhaben gleichstellen und so ihre Umsetzung erleichtern. Rechtlich verankert werden müsse dies idealerweise in einem neu zu schaffenden „Windenergie-an-Land-Gesetz“, so das Gutachten. weiterlesen…