Am Schluss zahlt der Steuerzahler

23,5 Mrd. Euro Rückstellungen der Atomkonzerne für eine Million Jahre

„Mieser Deal zulasten der Steuerzahler“ titelte die Neue Osnabrücker Zeitung, „Konzerne können sich freikaufen“ der Deutschlandfunk – „Unternehmen zahlen Milliarden – und können die Endlager-Haftung an die Steuerzahler loswerden“, schrieb die Saarbrücker Zeitung. Kaum ein gutes Haar blieb am Beschluss des Bundeskabinetts vom 19.10.2016 zur Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung von Atommüll: Demnach sollen Rückstellungen der Atomkonzerne in Höhe von etwa 23,5 Milliarden Euro an den Bund übergehen – der übernimmt dafür sämtliche atomaren Lager-Risiken.

Abwicklung und Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und fachgerechter Verpackung bleibt Sache der Atomkonzerne

„Gesetzentwurf zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung“ – so heißt der Entwurf zur Regelung der Atommüll-Lagerung. Damit setze die Bundesregierung die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs um. Die Finanzierung des Atomausstiegs soll „langfristig und verursachergerecht“(O-Ton Regierungssprecher)  sichergestellt werden.  Dafür werde es den bereits bekannten öffentlich-rechtlichen Fonds geben, den die vier Atomkonzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall finanzieren. Dieser Fonds soll die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung von radioaktivem Abfall aus deutschen Kernkraftwerken tragen, hofft die Bundesregierung. Für die Durchführung und Finanzierung dieser Zwischen- und Endlagerung übernimmt der Bund die Verantwortung. Die Kernkraftwerksbetreiber bleiben darüber hinaus auch in Zukunft für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung radioaktiver Abfälle verantwortlich. Zwei Gesetze, nämlich das Nachhaftungsgesetz und das Transparenzgesetz, sollen für mehr Sicherheit bei den finanziellen Rücklagen der Betreiber für diese Aufgaben sorgen.

Frage- und Antwortspiel in der Bundespressekonferenz am 19.10.2016 zum Thema Atommüllvertrag: „Nach langem Gezerre hat man sich ja darauf geeinigt, 23,5 Milliarden Euro in den Staatsfonds einzuzahlen. Herr Seibert meinte gerade ein bisschen optimistisch, das würde reichen. Sind Sie ebenfalls optimistisch, oder kommen dann auf den Steuerzahler eine Menge an Kosten hinzu, wenn die 23,5 Milliarden Euro nicht reichen?“
Tanja Alemany Sanchez de León, Sprecherin BMWi: „Ziel unseres Gesetzes ist, zum einen die klare Verantwortungsregelung festzuzurren und zum anderen sicherzustellen und auch langfristig zu gewährleisten, dass Stilllegung, Rückbau und Entsorgung finanziert und die Kosten nicht auf die Gesellschaft übertragen werden können. Genau in diesem Spannungsfeld bewegt sich unser Gesetz. Deswegen wurde genau aufgeteilt, wer für was zuständig ist. Dafür gibt es jetzt den Fonds. Dafür gibt es die Einzahlungen der Betreibergesellschaften. Genau das ist Inhalt des Gesetzes.“
Zusatzfrage: „Können Sie sicherstellen, dass das Geld aus dem Staatsfonds reicht?“
Alemany: „Wir gehen davon aus, dass wir das gewährleisten können, ja.“

Folgt: BEE: „Viel zu wenig- nur ein Bruchteil der Gesamtkosten“