Inventux macht weiter – mit 67 weniger

Insolventes Solarunternehmen Inventux wird mit 201 Mitarbeitern fortgeführt
67 Inventux-Mitarbeiter entlassen

Bei der insolventen Inventux Technologies AG wurden am 30.05.2012  67 Mitarbeiter freigestellt. Zuvor hatte es die Arbeitsagentur abgelehnt, das Insolvenzgeld für jene Mitarbeiter vorzufinanzieren, die vor der Insolvenzanmeldung bereits in Kurzarbeit waren. Diese Mitarbeiter waren vor allem in der Produktion tätig, die Inventux bereits deutlich reduziert hatte. Die Arbeitsagentur wird das Insolvenzgeld lediglich für 121 Mitarbeiter vorfinanzieren. Sieben Mitarbeiter im Ausland haben ebenfalls keinen Anspruch auf Insolvenzgeld, sechs Mitarbeiter sind außerhalb der Lohnfortzahlung, da sie seit längerer Zeit krankgeschrieben sind oder sich im Erziehungsurlaub befinden und für 12 Mitarbeiter wird zum Ende des Monats ein Aufhebungsvertrag vereinbart. Das Unternehmen, das siliziumbasierte Dünnschichtsolarmodule herstellt, hatte Ende vorletzter Woche Insolvenz beantragt.

„Die schlechte Nachricht ist, dass wir nach den Verhandlungen mit der Arbeitsagentur leider 67 Inventux-Mitarbeiter freistellen mussten. Die gute Nachricht ist, dass wir für 121 Mitarbeiter bei der Arbeitsagentur die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes zunächst bis Ende Mai und voraussichtlich bis Ende Juli sichern konnten. Ab Juni können wir den Betrieb mit insgesamt 201 Mitarbeitern fortführen. Wir haben auch schon diverse Investoren angeschrieben, werden mit allen Interessenten verhandeln und haben auch bereits erste Gespräche geführt. Wir werben nachdrücklich darum, dieses hervorragende Technologieunternehmen zu erhalten und vor allem in Berlin zu halten. Die Hauptstadt braucht Technologieführer wie Inventux, die siliziumbasierte Dünnschichtmodule mit höchstem Wirkungsgrad herstellen und als Systemanbieter gut aufgestellt sind“, so der vorläufige Insolvenzverwalter Prof. Rolf Rattunde von der Berliner Kanzlei Leonhardt.

Mit der Freistellung können die 67 Mitarbeiter sofort Leistungen der Arbeitsagentur wie Arbeitslosengeld als Vorschuss auf das Insolvenzgeld beantragen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens spätestens am 1. August würden die Leistungen dann mit dem Insolvenzgeld verrechnet. 30.05.2012
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