Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen

Anhörung im Finanzausschuss

Ein Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind. Die Befreiung soll für alle vom 18. Mai 2011 (Datum des Kabinettsbeschlusses zur Elektromobilität) bis zum 31. Dezember 2015 zugelassenen Fahrzeuge gelten. Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, sollen wieder wie bisher schon für den Zeitraum von fünf Jahren von der Steuer befreit werden.

Der Finanzausschuss hat eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (17/10039) beschlossen. In einer Sitzung des Ausschusses am Montag einigten sich die Fraktionen darauf, dass die Anhörung am Montag, den 15. Oktober 2012 stattfinden wird.
->Quelle:  Heute im Bundestag