BNetzAgentur kontrolliert und erläutert EEG-Umlage-Erhöhung

Homann: „Steigende Differenz zwischen Vergütungszahlungen und Einnahmen führt zur Erhöhung“

Im kommenden Jahr beträgt die Umlage für die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütete Stromeinspeisung 5,277 ct/kWh. Dies haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) heute bekannt gegeben. Derzeit liegt die „Erneuerbare-Energien-Gesetz“-Umlage bei 3,592 ct/kWh.

„Die EEG-Umlage wird für das kommende Jahr deutlich ansteigen, nachdem sie für das laufende Jahr gegenüber 2011 nahezu unverändert geblieben war“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, laut einer Pressemitteilung. Eine wesentliche Ursache für den Anstieg sieht Homann in der „steigenden Differenz der prognostizierten Werte für 2013 zwischen den EEG-Vergütungszahlungen der ÜNB und den Einnahmen aus der börslichen Vermarktung. Auch im kommenden Jahr werden erhebliche Neuanschlüsse von EEG-geförderten Anlagen erwartet.“

Darüber hinaus müsse das unerwartet hohe Defizit auf dem EEG-Konto von aktuell rund 2,6 Mrd. Euro ausgeglichen werden. Das Defizit sei hauptsächlich auf den Rückgang des Börsenpreises sowie den in diesem Maße nicht vorhergesehenen Zubau an PV-Anlagen und daraus resultierend höheren Vergütungszahlungen zurückzuführen.

Umlage = Vergütungen – Erlöse + Liquiditätsreserve

Insgesamt prognostizieren die ÜNB für das Jahr 2013 EEG-Vergütungen in Höhe von ca. 18,5 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von ca. 2,6 Mrd. Euro gegenüber. Die Differenz zwischen prognostizierten Einspeisevergütungen und Vermarktungserlösen bildet den wesentlichen Bestandteil der EEG-Umlage. Je niedriger das Börsenpreisniveau ist, desto größer ist die mit der EEG-Umlage zu finanzierende Differenz zu den im EEG festgelegten Vergütungssätzen.

Die EEG-Umlage enthält zudem eine Liquiditätsreserve zum Ausgleich der Schwankungen der fluktuierenden Energieträger Wind und Solar, die mit einem Anteil von ca. 57 Prozent den wesentlichen Teil der EEG-Umlage 2013 beeinflussen. Diese Reserve beträgt für das kommende Jahr zehn Prozent des erwarteten Differenzbetrags (2012: drei Prozent).

„Das von den ÜNB geführte Umlagekonto weist mitunter große Defizite auf, wie das auch aktuell der Fall ist. Durch die deutliche Erhöhung der Liquiditätsreserve werden die Unsicherheiten für die ÜNB jedoch auf ein tragbares Maß reduziert. Sollte die Liquiditätsreserve nicht in Anspruch genommen werden, wirkt sie mindernd auf einen möglichen Anstieg der EEG-Umlage im Folgejahr und kommt dadurch den Verbrauchern zugute“, betonte Homann.

Die EEG-Umlage wird von den ÜNB jährlich zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur kontrolliert deren ordnungsgemäße Ermittlung.
->Quelle: www.bundesnetzagentur.de – Foto © Bundesnetzagentur