Sachverständige uneins über Energie

EEG wirksames und vergleichsweise effizientes Instrument

Deutschland wird dabei explizit als Best Practice Country genannt (Steinhilber et al., 2011). In Deutschland kommt der Sachverständigenrat für Umweltfragen zu dem Befund, dass sich das EEG als ein „wirksames und vergleichsweise effizientes Instrument bewährt“ hat (Sachverständigenrat für Umweltfragen, 2011). Dies deckt sich mit der Tatsache, dass immer mehr Länder in Europa auf diese Form der Förderung übergegangen sind. Während im Jahr 2009 nur neun Länder preisorientierte Fördersystems eingesetzt hatten, stieg deren Anzahl auf 20 im Jahr 2012. Vier weitere Länder benutzen die Preissteuerung für ausgewählte Technologien und Anlagen mit bestimmten Größenordnungen (Ragwitz et al., 2012). Das Vereinigte Königreich hat den Übergang von der Mengensteuerung zu einem Modell der Preissteuerung (Contracts for Difference) für das Jahr 2014 beschlossen, die Mengensteuerung wird im Jahr 2017 für neue Projekte eingestellt (Department of Energy and Climate Change, 2011).

Diesem insgesamt positiven Befund steht auch der derzeit in Deutschland stark beklagte Anstieg der Strompreise nicht unbedingt entgegen. Die Strompreise für private Haushalte sind in den letzten beiden Jahrzehnten weitaus geringer gestiegen als die Preise für andere Energieträger. Während sich Heizöl um 200 % verteuerte, Fernwärme um 93 % und Erdgas um 88 %, betrug der Preisanstieg bei Haushaltsstrom 69 % (Schaubild 78). Dementsprechend entfallen vom Anstieg der monatlichen Energiekosten eines Drei-Personen-Musterhaushalts, der sich im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2012 auf 133 Euro beläuft, lediglich 31 Euro auf den Strom, wovon wiederum 9 Euro auf die EEG-Umlage entfallen. An den Ausgaben eines durchschnittlichen Privathaushalts im Jahr 2011/12 machte die EEG-Umlage 0,3 % aus (Agentur für Erneuerbare Energien, 2012).

Vergleichsweise geringe Förderkosten

Nach Berechnungen des Bundesverbands Erneuerbare Energien ist der Beitrag der Förderkosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien bei der jetzt beschlossenen Anhebung der EEG-Umlage auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde mit 0,19 Cent vergleichsweise gering (BEE, 2012). Sehr viel größer ist der Einfluss der zunehmenden Befreiung der Industrie vom EEG, die insbesondere von der Bundesnetzagentur mit Sorge gesehen wird. Schon vor der Bei der Energiewende mehr Marktwirtschaft wagen 293 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2012/13 Ausweitung der Privilegierungsregeln im Jahr 2012 wurde von den privilegierten Unternehmen 18 % des Gesamtstromverbrauchs verursacht, aber nur 0,3 % des Umlagebetrags aufgebracht (Bundesnetzagentur, 2012). Durch die Industrieförderung wird ein Anstieg der Umlage um 0,27 Cent/kWh verursacht; insgesamt entfallen damit 1,22 Cent/kWh auf die Industrieförderung.

Eine weitere Erklärung für die höhere Umlage ist der Rückgang der Börsenstrompreise im Jahr 2012. Dadurch nimmt die Differenz zwischen der gezahlten Vergütung für Strom und dem mit diesem Strom an der Börse erzielten Preis zu, wodurch die Umlage steigt. Dieser Mechanismus ist für einen Anstieg der Umlage um 0,85 Cent/kWh verantwortlich. Man sieht hieran, dass die Kosten des EEG nicht uneingeschränkt mit der Veränderung der EEGUmlage gleichgesetzt werden dürfen. Durch eine zunehmende Produktion von erneuerbaren Energien ergibt sich ein preissenkender Effekt, da der auf diese Weise erzeugte Strom vorrangig abgenommen wird und somit teure fossile Kraftwerke aus dem Markt gedrängt werden. Die Wirkungen dieses Merit Order-Effekts auf den Strompreis werden für das Jahr 2011 mit 0,9 Cent/kWh geschätzt, was bezogen auf die Stromerzeugung dieses Jahres einem Betrag von 4,6 Mrd Euro entspricht. Für die Verbraucher wirkt sich das allerdings nur in dem Maße aus, indem die niedrigeren Preise auch von den Stromversorgern an sie weitergegeben werden. (BMU, 2012).