Sachverständige uneins über Energie

Mengenförderung weder „marktbasiert“ – noch Preissteuerung „planwirtschaftlich“

Der Übergang zu einer technologieneutralen Förderung würde außerdem bedeuten, dass die Investitionen für andere Energieträger, insbesondere die Windkraft auf See, abgeschrieben werden müssten (Diekmann et al. 2012). In Anbetracht der ambitionierten langfristigen Energieziele kann jedoch kaum davon ausgegangen werden, dass auf diese Energieträger verzichtet werden kann. Der Vorteil einer technologiespezifischen Förderung durch das EEG besteht dabei darin, dass neue Technologien gefördert werden, indem man geschützte Märkte etabliert (Bergek und Jacobsson, 2010). Ob dies innerhalb der nächsten Jahrzehnte auch bei einer „zeitlich begrenzten staatlichen Unterstützung von Grundlagenforschung“ erreicht würde, ist eine völlig offene Frage.

Aus der Sicht der Mehrheit besteht die überlegene Lösung indes in einer technologieneutralen Mengenförderung. Dabei stellt sich zunächst das Problem, dass die Mengenförderung als „marktbasiert“ angesehen wird, während die Preissteuerung in der öffentlichen Diskussion immer wieder als „planwirtschaftlich“ eingestuft wird. Beides ist unzutreffend, da jedes der Verfahren einen staatlichen Eingriff in den Marktprozess darstellt, bei dem der Staat eindeutige Vorgaben für die Marktteilnehmer setzt und entsprechende Prognosen über die technologische Entwicklung vornehmen muss. Zudem könnten beide Verfahren im Prinzip technologieneutral ausgestaltet werden.

Bei der Preissteuerung legt der Staat einen bestimmten Preis für Strom aus erneuerbaren Energien fest. Er ist dabei dem Risiko ausgesetzt, dass dabei zuviel oder zuwenig erneuerbare Energien produziert werden. Damit wird den Anbietern eine hohe Planungssicherheit eröffnet. Die Risiken eines zu hohen Ausbaus müssen von den Verbrauchern getragen werden.  Bei der Mengensteuerung gibt der Staat ein Mengenziel für den Einsatz von Grünstrom vor.

„Planwirtschaftliche Kapazitätsgrenzen“ spielen dabei ebenfalls eine zentrale Rolle. Zudem muss er einen Strafpreis festlegen, wenn das Ziel verletzt wird. Bei der Mengensteuerung sind die Anbieter hohen Risiken ausgesetzt, die sich vor allem aus dem langen Planungsprozess und dem hohen Fixkosten-Anteil ihrer Investitionen ergeben. Unter der Annahme von Wettbewerb könnte es zu einer Situation kommen, in der die individuell geplanten Kapazitäten höher ausfallen als die Quote. Damit würde der Preis für die Zertifikate auf Null fallen (Woodman und Mitchell, 2011). Es ist daher überraschend, wenn das Quotensystem von manchen seiner Verfechter insbesondere wegen seiner „Planungssicherheit“ für die Investoren befürwortet wird. Das Beispiel Großbritanniens zeigt, dass es aufgrund der unvermeidbaren Unsicherheit zu erheblichen Zielverfehlungen kommen kann. So sind die produzierten Mengen im Durchschnitt der Jahre 2002 bis 2009 um 38 % hinter den Zielwerten zurückgeblieben. Dies ist nicht zuletzt auf Hindernisse im Bewilligungsprozess zurückzuführen.