Grundsätze für EEG-Reform vereinbart

Die Umweltminister der Länder haben sich auf Grundsätze für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Spätestens bis zum Sommer sollen konkrete Vorschläge auf dem Tisch liegen, sagte Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck am 16.11.2012 in Kiel nach der Ministerkonferenz, an der auch Bundesumweltminister Peter Altmaier und EU-Energiekommissar Günther Oettinger teilnahmen.

Die EEG-Reform müsse zeitnah kommen, damit Strom für die Verbraucher bezahlbar bleibe, betonten die Umweltminister. Die Vergütungen müssten langfristig kalkulierbar sein und der Strom aus erneuerbaren Energien solle den Vorrang beim Einspeisen ins Stromnetz behalten. Eine Festlegung von Kontingenten für die einzelnen Bundesländer lehnen sie ab. Die Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen sollen überprüft werden. Grundsätzlich soll es eine Netzanschluss- und Durchleitungs-Verpflichtung für Öko-Strom geben.

Die einzelnen Sparten der erneuerbaren Energien – Biomasse, Solar, Onshore- und Offshore-Windenergie – sollen für die EEG-Reform jeweils gesondert auf ihre Vor- und Nachteile analysiert werden, beschlossen die Minister. Staatssekretär Jürgen Becker vom Bundesumweltministerium betonte, Bund und Länder hätten die Energiewende als gemeinsame nationale Aufgabe akzeptiert.

In einem Beschluss sprach sich die Ministerrunde gegen das umstritteneFracking-Verfahren zur Erdgasgewinnung aus, „solange die Risiken nicht geklärt sind“. Der Bund wurde aufgefordert, schärfere Auflagen für Fracking-Projekte zu erlassen. Bei dem Verfahren wird mit großem Druck ein Gemisch aus Wasser und giftigen Chemikalien in den Boden gepresst, um Gas aus tiefen Gesteinsporen zu lösen.
->Quelle: www.klimaretter.info