EEG-Ausnahmen: Besondere Ausgleichsregelung

Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dient dazu, die durch die EEG-Umlage entstehende Belastung der Stromkosten stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie von Unternehmen, die Schienenbahnen betreiben, zu begrenzen. Ziel ist, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen – bei Schienenbahnen die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Verkehrsmitteln – und damit die Arbeitsplätze in diesen Unternehmen zu erhalten.

Diese Vermeidung einer Belastung stromintensiver Unternehmen führt zu einer entsprechend höheren EEG-Umlage für private Haushalte, öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe sowie diejenigen industriellen Stromabnehmer, die nicht von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren. Die vorliegenden Hintergrundinformationen zur BesAR sollen dazu dienen, das Verfahren zu erläutern und einen Überblick über die Struktur der begünstigten Unternehmen sowie die durch die BesAR ausgelösten Verteilungswirkungen im Rahmen des EEG-Umlagemechanismus zu geben.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) begrenzt auf Antrag die Höhe der EEG-Umlage. Im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die zum 01.01.2012 in Kraft trat, wurden für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes die Grenzwerte zur Antragstellung gesenkt, so dass mehr mittelständische stromintensive Unternehmen einen Antrag stellen konnten. Dadurch hat sich die Zahl der antragstellenden Unternehmen in 2012 nahezu verdreifacht. Die betroffenen Strommengen haben dabei allerdings nur um rund 10 % zugenommen.

Zugleich wurden in der Novelle Begrifflichkeiten enger gefasst und die Zahl der antragsbefugten Branchen verringert. Damit wurden Fehlentwicklungen, bei denen Unternehmen sich gegen das Gesetzesziel in die Besondere Ausgleichsregelung gedrängt hatten, bereinigt.
->Quelle: bafa.de; erneuerbare-energien.de