Ramsauer-Rede „Energiewende im Gebäudebestand“

Solarify dokumentiert die Bundestags-Rede des Bundesbauministers zur Gebäude-Effizienz

„Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Vor allen Dingen hochverehrte unerbittlich verbliebene Zuhörer und Besucher auf den Rängen!

Fordern und Fördern – das sind genau die tragenden Säulen unserer Politik, mit denen wir zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich beitragen wollen. Das Resümee aus den Jahren seit Einführung der KfW-Förderung im Jahr 2006 – ich nehme dies einmal als Maßstab – ist, dass sich diese Kombination aus Fördern und Fordern als eine ausgezeichnete erfolgsträchtige Kombination erwiesen hat.Dank der Förderinstrumente unseres CO2-Gebäudesanierungsprogramms werden wir schon sehr bald – man höre und staune – die stolze Zahl von drei Millionen energetisch sanierten Wohnungen erreichen.

Energieverbrauch für Heizung, Kühlung, Warmwasser und Beleuchtung von 40 auf 34 % gesunken

Der erste Monitoringbericht zur Energiewende, den wir im vergangenen Dezember vorgelegt haben, bestätigt – jetzt kommt eine sehr interessante Zahl –: Der Energieverbrauch für Heizung und auch für Kühlung – es werden immer mehr Klimaanlagen in Häuser eingebaut –, für Warmwasser, für Beleuchtung und so weiter sank von 40 Prozent Anteil am Primärenergiebedarf – das war jahrelang die Marke – auf inzwischen 34 Prozent. Sechs Prozentpunkte weniger Primärenergiebedarf, das ist eine großartige Zahl.

Ich sage fairerweise dazu: Diese Entwicklung hat 2006 angefangen, also in der Zeit vor dieser Regierung. Wir sollten in diesem Hause nicht immer so tun, als wäre alles, was vorher gemacht worden ist, falsch gewesen. Nein, hier sind gute Wurzeln gelegt worden. Ich hätte dies gern auch meinem hochgeschätzten Vorgänger Wolfgang Tiefensee gesagt; gerade habe ich ihn noch hier gesehen.

„Deutschland weltweit Spitze“

Wenn man das zusammennimmt, heißt das: Die von uns ergriffenen Maßnahmen entfalten ihre Wirkung. Man kann mit Fug und Recht sagen: Deutschland steht weltweit an der Spitze der Bewegung für Energieeinsparung und für mehr Energieeffizienz. Aber wir können und wollen uns darauf nicht ausruhen. Unsere Ziele sind bekannt. Der Wärmebedarf im Gebäudebereich muss um 20 Prozent und der Primärenergiebedarf bis 2050 muss um etwa 80 Prozent weiter sinken. Das heißt, wir wollen die Gebäude in Deutschland bis 2050 weitestgehend klimaneutral halten.

Neben der Förderung – auch das ist ganz klar – müssen natürlich auch ordnungsrechtliche Maßnahmen einen Beitrag leisten. Mit der jetzt vorgelegten Anpassung der Energieeinsparverordnung auf der Basis des Energieeinsparungsgesetzes vollziehen wir hier einen wesentlichen und wichtigen Schritt. Das Ziel des Gesetzes ist die Einführung einer Grundpflicht zur Errichtung von Neubauten im Niedrigstenergiestan-dard ab dem Jahr 2019 für öffentliche Gebäude beziehungsweise ab 2021. Wir orientieren uns dabei strikt am bewährten Gebot der Wirtschaftlichkeit. Investitionen müssen sich auch in Zukunft für die Gebäudeeigentümer wirtschaftlich lohnen, und sie müssen für die Mieter bezahlbar sein; ich füge dies ausdrücklich hinzu, weil ich gerade unter anderem mit der Kollegin Petra Müller von einer Veranstaltung des Deutschen Mieterbundes komme.

„Sanierungszwang lehnen wir ab“

Einen Sanierungszwang nach ideologischem Muster, wie ihn sich manche vorstellen – ich sage auch das in aller Klarheit und Entschiedenheit –, lehnen wir ab, und ihn wird es mit mir als Bauminister auch nicht geben. Denn er hätte – wenn man die wirtschaftliche Praxis ein bisschen kennt, weiß man das – fatale Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft in diesem Bereich.

Anspruchsvollere Effizienzstandards definieren wir deshalb nur für Neubauten. Im Gebäudebestand sehen wir bewusst von einer Verschärfung ab, vor allem, weil die tatsächlich erzielbaren Einsparungen an Primärenergie nur geringfügig wären, und das bei exorbitantem Kosteneinsatz, der manchmal geradezu absurd wäre und zu nicht vertretbaren Grenzkosten führen würde.

Zudem ist der wirtschaftlich vertretbare und zumutbare Spielraum für Anhebungen im Bestand wesentlich stärker begrenzt, als dies bei Neubauten – aus den verschiedensten Gründen – der Fall ist. Wir müssen auch berücksichtigen – das haben viele, so scheint es, vergessen –, dass seit der letzten EnEV-Novelle im Jahr 2009 noch nicht einmal vier Jahre vergangen sind.

Mehr Transparenz ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen wird künftig ebenso verpflichtend sein wie die Übergabe des Energieausweises an den Käufer oder an den neuen Mieter.

Lassen Sie uns also jetzt konstruktiv in die parlamentarischen Beratungen einsteigen und die Reform des Energieeinsparrechts zum Erfolg führen! Ich bin sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sich die Handlungsfelder Bauen und Wohnen als wichtige und wesentliche Werkbänke der Energiewende erweisen werden.
Quelle: bundesregierung.de