Kabinett beschloss Atomendlager-Standortauswahl-Gesetz

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs:

1. Grundsätze

  • Suche nach einer Lösung für den sicheren Verbleib der hochradioaktiven Abfälle im nationalen Konsens
  • Lösung der Aufgabe in einer Generation
  • Entsorgung der in Deutschland angefallenen Abfälle in Deutschland entsprechend dem Prinzip der nationalen Verantwortung
  • Standortauswahl soll am Kriterium der bestmöglichen Sicherheit orientiert und wissenschaftsbasiert sein
  • Transparenz und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger bei allen Verfahrensschritten als notwendige Voraussetzung einer von breiter Übereinstimmung getragenen Entscheidung
  • Wesentliche Entscheidungen durch Beschluss des Bundestages und Bundesrates

2. Zentrale Regelungen

  • Durchführung einer neuen Standortsuche nach dem Prinzip der „weißen Landkarte
  • Keine Vorfestlegungen durch Ausschluss einzelner Standorte (wie z. B. Gorleben)
  • Durchführung der Standortsuche in einem demokratisch legitimierten, nachvollziehbaren schrittweisen Verfahren auf der Grundlage fachlich begründeter Kriterien

3. Verfahrensabschnitte

  • Evaluierungsphase zur Überprüfung der gesetzlichen Regelungen und Festlegung grundlegender Kriterien
  • Ermittlung in Betracht kommender Standortregionen, über- und untertägige Erkundung, Standortvergleich und Standortvorschlag, Standortfestlegung durch Bundesgesetz
  • Planfeststellungsverfahren zur Sicherheitsprüfung an dem festgelegten Standort
  • Ggf. Errichtung des Endlagers nach gerichtlicher Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses

4. Verfahrensbeteiligte

  • Bund-Länder-Kommission (24 Mitglieder)
  • Vorhabenträger (BfS)
  • Regulierungsbehörde (neu zu errichten)
  • Gesellschaftliches Begleitgremium

->Quelle: www.bmu.de