Kabinett hat Kompensationsverordnung verabschiedet

Beeinträchtigung des Landschaftbildes von Windrädern durch Ersatzzahlungen ausgleichen

Die am 24.04.2013 im Kabinett verabschiedete Bundes-Kompensationsverordnung sieht pragmatische Lösungen vor, um die Energiewende zu unterstützen und die Interessen der Verbraucher auch mit Blick auf Kosten und Verfahren des Netzausbaus zu stärken. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, die beispielsweise durch den Bau von Windrädern verursacht werden können, sollen in der Regel durch Ersatzzahlungen kompensiert werden – so eine Mittteilung des Bundespresseamtes.

Denn die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten sei weiterhin bedroht – das geht aus dem Rechenschaftsbericht 2013 zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt hervor. Das Bundesumweltministerium stellte den Bericht im Kabinett vor. Es gebe viele Bemühungen zum Schutz der Tier- und Pflanzarten, doch nicht alle Ziele hätten erreicht werden können. Erfolge zeigen sich beispielsweise bei der Reduzierung der Stickstoffüberschüsse der Landwirtschaft oder bei der nachhaltigen Forstwirtschaft. Zudem wird stärker vermieden, dass Flächen zugebaut werden.

Bundesregierung kommt Berichtspflicht nach – mit Schwierigkeiten

Mit dem Rechenschaftsbericht kommt die Bundesregierung erstmals der Berichtspflicht nach, die sie in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt selbst verankert hat. Auf fast 200 Seiten legt sie dar, wie weit man auf dem Weg zum Schutz der biologischen Vielfalt und zu ihrer nachhaltigen Nutzung in Deutschland und weltweit gekommen ist. Zudem zeigt sie, wo weiterer Handlungsbedarf besteht. Viele Ziele wurden erreicht oder sind „im Zeitplan“. Der Bericht zeigt aber auch, dass es bei manchen Zielen sehr schwierig wird, sie fristgemäß zu verwirklichen. Dort sind die Anstrengungen besonders groß.