EU-Leitlinien gegen steigende Energiepreise

Energiebinnenmarkte soll bis 2014 stehen

In seinem Treffen am 22.05.2013 hat der Europäische Rat Leitlinien beschlossen, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit durch die Bekämpfung hoher Energiepreise und -kosten in der Europäischen Union gestärkt werden soll. In vier Bereichen gebe es vorrangigen Handlungsbedarf, hieß es in Brüssel: Der Rat strebt die Verwirklichung eines funktionierenden und vernetzten Energiebinnenmarktes an, will Investitionen in den Energiebereich erleichtern, die Diversifikation der Lieferquellen anstoßen und für eine verbesserte Energieeffizienz sorgen.

Der Rat bekräftigt die geplante Vollendung des Energiebinnenmarktes bis 2014 und den Ausbau der Verbundnetze (Gas und Strom) für alle Mitgliedsstaaten bis 2015. Er fordert die Mitgliedsstaaten auf, Rechtsvorschriften für die Netze anzunehmen und umzusetzen. Des Weiteren drängt der Rat auf die rasche Einführung intelligenter Stromnetze und die Entwicklung verwandter Technologien. Er fordert die Stärkung der Rolle und Rechte der Verbraucher und den Schutz einkommensschwächerer Verbraucher. Über die Fortschritte bei der Verwirklichung des Energiebinnenmarktes will der Rat Anfang 2014 Bericht erstatten.

Für die Erleichterung von Investitionen im Energiebereich fordert der Rat einen funktionierenden CO2-Markt und einen berechenbaren klima- und energiepolitischen Rahmen für die Zeit nach 2020. Privates Kapital solle dadurch mobilisiert werden. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat das Grünbuch der Kommission zur Energie- und Klimapolitik bis 2030.

Bei der Diversifizierung der Energieversorgung Europas setzt der Rat weiterhin auf Erneuerbare Energieträger, wobei er vor allem den Kriterien Kosteneffizienz, Marktintegration und Netzstabilität große Bedeutung beimisst. Die zukünftige Rolle von Onshore- und Offshore-Energiequellen will die Kommission überprüfen.
->Quelle: consilium.europa.eu; european-council.europa.eu