Dokumentation: Rede Merkels beim BDEW-Kongress

Wir haben, was das Erneuerbare-Energien-Gesetz anbelangt, als Bundesregierung eine Novellierung vorgeschlagen. Der Bundesumweltminister hat viel Kritik einstecken müssen, obwohl eigentlich jeder sagt: Natürlich brauchen wir eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Wir sind in der Diskussion zu der Überzeugung gekommen, dass wir rückwirkende Beiträge vermeiden sollten. Das ist eine schwierige Entscheidung, denn die EEG-Umlage beträgt heute bereits 18 Milliarden Euro. Aber die Verunsicherung der Betroffenen, wenn im Nachhinein eingegriffen wird, ist so hoch, dass wir uns entschlossen haben, auf diesen Teil der EEG-Novelle nicht zurückzukommen. Das ist so auch mit den Ländern besprochen worden. Aber es bleibt die Notwendigkeit bestehen, etwas am EEG zu verändern.

Wir haben bei der Sonnenenergie, bei der Photovoltaik, glücklicherweise eine Obergrenze in die Förderung eingebaut. Diese liegt allerdings bei 50 Gigawatt. Wir werden jetzt am Ende des Jahres wahrscheinlich bei etwa 30 Gigawatt liegen. Sie alle hier im Raum wissen, dass wir in Deutschland an normalen Tagen zwischen 60 Gigawatt und 70 Gigawatt verfügbar haben müssen. Wenn wir jetzt noch die 25 Gigawatt oder 28 Gigawatt aus der Windenergie zur Sonnenenergie hinzurechnen, dann gibt es Stunden und Tage, an denen schon fast der gesamte Energiebedarf Deutschlands durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann. Aber es gibt natürlich viele, viele Stunden, in denen das noch nicht der Fall ist.

Was heißt das? Ich möchte bei einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht den Einspeisevorrang aufgeben, weil das schon ein Incentive ist, um die Dinge voranzutreiben. Aber es wird notwendig werden, dass diejenigen, die eine Förderung für erneuerbare Energien bekommen, auch mehr am Netzausbau, an der Gesamtversorgung, an der Speicherentwicklung und anderen Dingen partizipieren. Das heißt, wir müssen eine Verzahnung der einzelnen Elemente des Energiesystems erreichen, wenn die erneuerbaren Energien ein relevanter Beitrag zu unserer gesamten Energieversorgung sind – und das sind sie heute mit fast 25 Prozent. Das heißt, dass wir nicht mehr in getrennten Schubladen denken können – hier die Förderung der erneuerbaren Energien, hier der Netzausbau und hier die Grundlastversorgung –, sondern dass wir das alles mehr und mehr miteinander verzahnen müssen. Das heißt, es muss gelingen, das Tempo des Ausbaus der erneuerbaren Energien mit dem Tempo des Ausbaus der Netze zu harmonisieren. Das ist zurzeit noch nicht der Fall, aber wir sind hierbei wichtige Schritte vorangekommen.

Der erste Schritt war, dass wir ein Bundesbedarfsplangesetz verabschiedet haben, das auch vom Bundesrat akzeptiert worden ist. Dieses Bundesbedarfsplangesetz wird natürlich im Lichte der EEG-Entwicklung auch immer wieder angepasst werden – das ist klar. Aber wir haben jetzt erst einmal einen Grundstein gelegt. Das Bemerkenswerte daran ist, dass es gelungen ist, die Länder davon zu überzeugen, dass der Bund nicht nur bei der Raumordnung, sondern auch bei den Planfeststellungsverfahren neue Zuständigkeiten erhält, natürlich in Absprache mit den Ländern. Das ist eine Garantie dafür, dass es schneller gehen wird.

Unsere Erfahrungen mit dem EnLAG, dem Energieleitungsausbaugesetz, sind, dass wir bei vielen Projekten im Verzug sind. Allerdings haben wir uns eine regelmäßige Berichterstattung in den Staatssekretärsrunden gemeinsam mit dem Chef des Kanzleramts vorgenommen. Wir können erste Erfolge vermelden. Die sogenannte Nordleitung, die Windsammelschiene, konnte zwischen Schwerin und Krümmel in Betrieb genommen werden. Außerdem wird mit Nachdruck von Bayern und Thüringen daran gearbeitet, dass die Strombrücke Thüringen schnellstmöglich gebaut wird, sodass diese Strombrücke bei der Abschaltung des betreffenden Kernkraftwerks zur Verfügung steht und die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.