DGB unterstützt Energiewende „vorbehaltlos“

Höchste energiebedingte Kostenbelastungen bei Haushalten

Hexel weiter: „Im Wärme- und Verkehrsbereich liegen bei Haushalten die höchsten energiebedingten Kostenbelastungen. Energieeffizienz ist das Thema Nr. 1 der Energiewende. Hier liegt die absolute Priorität. Damit gewinnen wir Zeit und sparen Geld, das für den Umbau der Energieversorgung dringend gebraucht wird. Der Energieeffizienzfonds muss auf ein Volumen von mindestens 500 Millionen Euro aufgestockt werden, um private und betriebliche Effizienzmaßnahmen zu fördern. Dazu gehört ein Investitionsprogramm für energiesparende Haushaltsgeräte und für stromsparende Antriebssysteme in Industrie, Handwerk und Handel.“

Der DGB fordert eine verlässliche Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung – eine Ausweitung des Fördervolumens auf fünf Milliarden Euro jährlich. Er unterstützt gleichzeitig das Ziel, bis 2020 insgesamt 25 Prozent des verbrauchten Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung zu erzeugen. Er verweist jedoch darauf, dass gegebenenfalls an Förderung und gesetzlichen Rahmenbedingungen nachjustiert werden muss.

Soziale Energiewende
Energie müsse für jeden bezahlbar sein. Die Energiewende dürfe die „massive Umverteilung von Vermögen von unten nach oben nicht noch zusätzlich verstärken“. Neben kostenlosen Energieberatungsangeboten fordert der DGB ein Investitionsprogramm für energieeffiziente Haushaltsgeräte. Dadurch sollen einkommensschwache Haushalte moderne Geräte kaufen zu können. Soweit es keinen sozial vertretbaren Basistarif für Heizung und Strom gebe, seien Sozialtransfers (Arbeitslosengeld II und BAföG) regelmäßig an die steigenden Energiekosten anzupassen.

Staatliche Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen der Erneuerbare Energien-Branche dürften „nur gewährt werden, wenn diese dem Leitbild Guter Arbeit entsprechen. Ohne Tarifverträge, gute Arbeitsbedingungen und Betriebsräte sind Betriebe der Energiebranche nicht attraktiv. Fachkräftemangel ist heute schon einer der Engpässe. Über 300.000 neue Arbeitsplätze wurden durch die Energiewende geschaffen. Sie dürfen nicht gefährdet werden“. Weil „green jobs“ allerdings nicht automatisch auch „good jobs“ seien, fordert der DGB die Unternehmen auf, Weiterbildungsmaßnahmen und Umschulungen in Tarifverträgen festzuschreiben und so einen Beitrag zur Qualifizierung und Fachkräftesicherung zu leisten.

Das EEG müsse beibehalten werden. Künftig müssten die Erneuerbaren ihren Teil der Gesamtverantwortung, also für Systemstabilität, Netze und Speicher übernehmen. Neuanlagen müssten sich über eine fixen und einen börsenabhängigen Vergütungsbestandteil finanzieren. Um die EEG-Umlage spürbar abzusenken und die Umbaukosten zeitlich zu strecken, müssten die Einnahmen des EEG-Systems von den Vergütungszahlungen entkoppelt werden. So könnten beispielsweise bei unveränderten Vergütungszahlungen, die in der Regel über 20 Jahre ausgezahlt würden, die Einnahmen über die EEG-Umlage über einen Zeitraum von 30 Jahren gestreckt werden. Dadurch würde die jährliche Belastung deutlich geringer ausfallen. Für die dann notwendige Zwischenfinanzierung könnte die KfW Förderbank sorgen, die sich günstig am Kapitalmarkt refinanzieren könne.

Hexel beendete sein Statement: „Eine verstärkte Forschungsförderung sowie der durch zinsgünstige Darlehen gesicherte Zugang zu frischem Investitionskapital sind wesentliche Instrumente um die Technologieführerschaft wider zu erlangen und wettbewerbsfähig zu bleiben. Erneuerbare Energien zur Krisenbewältigung in Europa Der Ausbau der Erneuerbaren Energien kann vor allem in den südlichen Ländern Europas ein wesentlicher Beitrag zur dauerhaften Krisenbewältigung sein, der viele regionale Arbeitsplätze und Wohlstand schafft. Der DGB hat hierzu in seinem „Marshallplan für Europa“ einen entsprechenden Finanzierungsvorschlag vorgelegt. Danach sollen über einen europäischen Zukunftsfonds jährlich 150 Milliarden Euro für eine europäische Energiewende bereitgestellt werden. In Deutschland wäre dieses Geld kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zur EEG-Umlage.“
->Quelle: dgb.de1; dgb.de2