Trialog formuliert Forderungen an Politik

Gesine Schwan zieht erste Bilanz

Gesine Schwan, Chefin der Berliner Humboldt Viadrina School of Governance, hat hat eine sogenannte „Trialog„-Reihe ins Leben gerufen, in der die öffentlich Handelnden über komplexe und hoch umstrittene Themen diskutieren. Nach einem guten Jahr Debatte über das Thema Energiewende hat Schwan nun ein erstes Trialog-Papier veröffentlicht. Darin wurden die wichtigsten Forderungen an die Politik für eine sozialverträgliche Energiewende aufgeschrieben und in einer Anzeige in der Wochenzeitung „Die Zeit“ am 27.06.2013 veröffentlicht. Solarify dokumentiert.

Was bei der Energiewende unter den Tisch fällt
Wie kann die Umsetzung der Energiewende sozial- und wirtschaftsverträglich gestaltet werden?
Checkliste für die öffentliche Diskussion

Seit März 2012 tauschen sich Vertreter aus Politik, Unternehmenssektor und der organisierten Zivilgesellschaft gemeinsam mit Wissenschaftlern und Medienvertretern an der HUMBOLDT-VIADRINA School of Governance aus: Wir führen einen TRIALOG zum Thema „Die Energiewende als Gemeinschaftswerk“ und über kontroverse Aspekte ihrer Umsetzung. Zum Ende der ersten Phase der TRIALOG-Reihe, die auf mehrere Jahre angelegt ist, formulieren wir eine gemeinsame „Checkliste“.

Die Ethikkommission der Bundeskanzlerin „Sichere Energieversorgung“ unter Leitung von Prof. Klaus Töpfer hatte im Mai 2011 das Augenmerk auf die Bedeutung der Wirtschaftlichkeit und der Sozialverträglichkeit für eine konsensuale und nachhaltige Umsetzung der Energiewende gelenkt. Diese beiden Kriterien sind nun im Wahljahr 2013 besonders strittig und werden in der Öffentlichkeit bisweilen gegen die Energiewende instrumentalisiert. Verständigung über Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit ist aber Voraussetzung dafür, dass die Energiewende wirklich als „Gemeinschaftswerk“ möglichst aller Beteiligten realisiert wird.

Beide Aspekte, wie überhaupt die gesamte Energiewende, sollten auch im europäischen Kontext betrachtet werden. Darauf arbeiten wir hin. Zunächst ist unser Ziel aber, mit der vorliegenden Checkliste Fragen und Bedingungen für die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der öffentlichen Auseinandersetzungen zur Wirtschaftlichkeit und zialverträglichkeit der Energiewende auf nationaler Ebene zu formulieren.

Um die Kosten als Grundlage der Wirtschaftlichkeit der erneuerbaren Energien mit denen der konventionellen zu vergleichen, müssen die unterschiedlichen Kostendimensionen transparent auseinandergehalten werden. Dabei geht es letztlich um die Kosten der gesamten Systemtransformation (Speicher, Ausbau der Netze, Back-up-Kapazitäten), die unter gesamtgesellschaftlicher Kraftanstrengung ein Generationenprojekt darstellt und den Willen zum gemeinsamen Handeln erfordert. Insbesondere ist zu unterscheiden zwischen staatlichen Subventionen der herkömmlichen Energieerzeugung einerseits und Umlagen bei den Konsumenten für die erneuerbaren Energien andererseits sowie zwischen unterschiedlichen Zeithorizonten und Wirtschaftlichkeitsperspektiven – betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen.

In diesem Sinne müssen zumindest folgende Fragen zur Einschätzung der Wirtschaftlichkeit geklärt werden:

  • Wie gestaltet sich die betriebs- und die gesamtwirtschaftliche Nutzenund Kostenzurechnung?
  • Wie sieht die Wirtschaftlichkeit von Investitionskosten aus der Sicht von Investoren der Industrie und von Herstellern aus? • Wie wird zwischen den unterschiedlichen direkten und indirekten Subventionierungen von fossilen, nuklearen sowie erneuerbaren Energieträgern – jeweils national, europäisch und international – unterschieden?
  •  Wie werden die – schwierige – robuste Bewertung und mögliche Internalisierung externer Kosten (zum Beispiel Entsorgungen, Klimawandel, entwicklungspolitische und geostrategische Konsequenzen) einbezogen?
  • In welchen unterschiedlichen Zeithorizonten (Wahlperioden vs. Zielzeitraum 2020/2050 der Energiewende) wird gerechnet?
  • Wie wird die über den Markt induzierte von der politisch gewollten und änderbaren Kostenverteilung unter schieden, zum Beispiel zwischen Industrie und Haushalten?
  • In welchem Ausmaß werden für Bevölkerungsgruppen mit keinem bzw. geringem Finanzierungsspielraum die Energiepreissteigerungen durch etwa Energiesparprogramme kompensiert?
  • Wie werden die Investitions- und Innovationskosten bilanziert, die unabhängig von der Energiewende anstehen, also auch bei Aufrechterhaltung des konventionellen Energiesystems?
  • Wie lassen sich die Kosten der Energiewende mit dem Fortbestand energieintensiver Industrieunternehmen in Deutschland verträglich gestalten?
  • Wie wird die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erhalten, auch wenn globale Entwicklungen (zum Beispiel Schiefergas in den USA) zu geringeren globalen Energiepreisen führen können?
  • Wie werden die Kosten von Alternativszenarien mit gleicher Zielerfüllung bezüglich Klimaschutz, aber mit unterschiedlichen Umsetzungsstrategien (hinsichtlich Energieeffizienz/ spezifische Erzeugungswege bei erneuerbaren Energien) verglichen?
  • Wie ist die Verträglichkeit der Energiewende mit dem gesellschaftlich gewünschten ökologischen, sozialen und ökonomischen Strukturwandel der Industrie in Deutschland zu sichern?
  • Wie werden Kriterien der internationalen und intergenerationellen Gerechtigkeit einbezogen?

Zur Sozialverträglichkeit der Energiewende

Energiewendepolitik darf soziale Ungleichheiten nicht verschärfen. Grundsätzlich ist zwischen der Energie- und der Sozialpolitik zu unterscheiden („Energiepolitik macht keine Sozialpolitik, und Sozialpolitik macht keine Energiepolitik“); aber gerade deshalb bedarf es ganzheitlicher Ansätze durch eine enge Abstimmung dieser Politikbereiche. Dazu gehört auch ein neues, breiteres Verständnis von Sozialpolitik (zum Beispiel starke Mieterhöhung durch energetische Wohnungssanierung, Wohnungsbaupolitik).

Zur Einschätzung der Sozialverträglichkeit der Energiewende sind folgende Fragen zu klären:

  • Sind die Lasten der wirtschaftlichen Umstrukturierung im Vollzug der Energiewende sozial gerecht verteilt und entsprechen sie den jeweiligen Vorteilen?
  • Inwiefern werden Haushalte und Unternehmen (KMU) durch die Entwicklung der Strom- und Heizkosten besonders belastet, und ist die Teilhabe am Nutzen durch den ökologischen Energie-Strukturwandel transparent und gerecht geregelt?
  • Wie können Belastungen durch steigende Energiekosten insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen abgefedert werden?
  • Sind branchen- und unternehmensspezifische Umlagebefreiungen und Preisnachlässe plausibel und verständlich; sind sie an klare Kriterien gekoppelt, die verlässlich eingehalten werden?
  • Wie wirken sich die aktuellen und voraussichtlichen zukünftigen Kosten der Energiewende auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und damit auf Arbeitsplätze und Wachstum aus?
  • Wie kann der wirtschaftliche Strukturwandel im Sinne einer positiven Beschäftigungswirkung vorbeugend gestaltet werden? Wie kann die Energiewende zur Gestaltung guter und sinnerfüllter Arbeit beitragen und damit soziale Verwerfungen verhindern?
  • Wie kann die Finanzierung weiter erforderlicher Stromnetze auch bei zunehmender Förderung der Eigenerzeugung und Eigennutzung von Ökostrom solidarisch geregelt werden?

->Quelle(n): „Die Zeit“ vom 27.06.2013 und: humboldt-viadrina.org; tagesspiegel.de