PV-Einspeisevergütung sinkt um ein Prozent

Homann: „Zubau liegt erstmals innerhalb des gesetzlichen Korridors“

Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen sinken vom 01.02. 2014 bis 01.04.2014 jeweils zum Monatsersten um ein Prozent. Das gab die Bundesnetzagentur am 31.01.2014 bekannt.

„Die jährlichen Zubauzahlen liegen mit 3,3 GW erstmals seit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2012 innerhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2,5 GW bis 3.500 MW“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Bereits im vergangenen Jahr hat sich der monatliche Zubau von PV-Anlagen verstetigt.“ So sei bei der Degressionsberechnung für die Monate November 2013 bis Januar 2014 der Korridor nur noch um 559 MW überschritten worden. „Diese Entwicklung hat sich nun konsequent fortgesetzt, was wir sehr begrüßen“, so Homann weiter.

Die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2,5 GW bis 3,5 GW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors würde dagegen dazu führen, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.

Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der nach dem EEG geförderten PV-Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger und auf ihren Internetseiten.

Für die Berechnung der Degression bilden die vergangenen zwölf Monate die Datengrundlage. Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind dies die Zubauzahlen der Monate Januar 2013 bis Dezember 2013. Ein Vergleich des Zubaus im Jahr 2013 (3,3 GW) mit dem Zubau im Jahr 2012 (7,6 GW) ergibt eine Abnahme um ungefähr 57 Prozent. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass sehr zubaustarke Monate, wie die nach Inkrafttreten EEG-Novelle im Jahr 2012, nun nicht mehr in die Bemessungsgrundlage einfließen.

Weitere Informationen zu den Vergütungssätzen sowie zur installierten Leistung der gemeldeten PV-Anlagen für Dezember 2013 sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
->Quelle: bundesnetzagentur.de