Atommüll-Endlager-Suchkommission formiert sich

Wahl der „Endlager-Kommission“ in Bundestag und Bundesrat

Bundestag und Bundesrat haben am 10., bzw. 11.04.2014 die Einrichtung der sogenannten „Endlager-Kommission“ beschlossen, die einen gesellschaftlichen Konsens in der Frage der sicheren Lagerung radioaktiver Abfälle finden soll. Einen entsprechenden Antrag (18/1068) hatten Union, SPD und Grüne vorgelegt. An der 33-köpfigen Kommission mit dem offiziellen Titel „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ sind gesellschaftlich relevante Gruppen breit beteiligt; während Vertreter der Umweltverbände, von Wirtschaft, Wissenschaft, Kirchen und Gewerkschaften Stimmrecht haben, sollen Bundestags- und Bundesratsmitglieder ohne Stimmrecht an dem kurz auch „Endlager-Kommission“ genannten Gremium teilnehmen. Die Umweltverbände verweigerten zunächst die Teilnahme – dann entschloss sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) doch dazu – schließlich auch die Deutsche Umweltstiftung.

Neben der Suche nach einem geeigneten Endlager soll die Kommission auch das Standortauswahlgesetz, das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet wurde und die gesetzliche Grundlage für das Auswahlverfahren bildet, evaluieren, gegebenenfalls Alternativvorschläge dazu vorlegen und gesellschaftspolitische und wissenschaftlich-technische Fragestellungen zur Endlagersuche erörtern. Darin bekräftigen die Fraktionen auch, dass es zu einer nationalen Endlagerung für die im Inland verursachten, insbesondere hoch radioaktiven Abfälle kommen müsse.

Um die Suche nach einem Standort für Atommüll vorzubereiten, gibt es nun eine Kommission aus Politik, Wissenschaft und gesellschaftlichen Gruppen. Dem insgesamt 33-köpfigen Gremium gehören acht Bundestagsabgeordnete und acht Vertretern der Landesregierungen, acht Vertreter aus der Wissenschaft, je zwei von Umweltverbänden, Kirchen, Wirtschaft und Gewerkschaften an. Grundsätzlich wird die Arbeitsgruppe öffentlich tagen. Ihre Arbeit unterstützt eine Geschäftsstelle, die beim Deutschen Bundestag bereits eingerichtet worden ist. Das Gremium leiten werden die frühere parlamentarische Umweltstaatssekretärin Ursula Heinen-Esser und der ehemalige parlamentarische Umweltstaatssekretär Michael Müller. Die nun gewählten beiden Vorsitzenden werden die Sitzungen der Kommission abwechselnd leiten, da das Standortauswahlgesetz eine Doppelspitze im eigentlichen Sinn nicht vorsieht. Die Kommission will bis Ende 2015 einen Bericht erstellen, der Grundlage für die Standortauswahl wird. Danach kann die eigentliche Suche beginnen. Wichtige Entscheidungen während des Auswahlverfahrens wird der Deutsche Bundestag beschließen. Das betrifft beispielsweise Fragen der Erkundung von Standorten. Die Entscheidung für einen Standort wird in einem eigenen Gesetz münden. Mit dem Energiekonzept vom 6. Juni 2011 hatte die damalige Bundesregierung entschieden, ein neues, an geologischen Kriterien orientiertes Verfahren zur Standortsuche zu entwickeln. Dabei arbeiten Bund und Länder zusammen.  Nach der Einigung von Bundesregierung, Ländern und Fraktionen über wesentliche Fragen beschloss das Bundeskabinett am 24. April 2013 den Entwurf für ein Standortauswahlgesetz. Es wurde parallel auch von allen Fraktionen in den Bundestag eingebracht und am 5. Juli 2013 vom Bundesrat verabschiedet. Am 24. Juli 2013 ist das Gesetz in Kraft getreten. Quelle: bundesregierung.de

Appell an Umweltverbände

Die Fraktionen appellierten vor allem an die Umweltverbände, die für sie vorgesehenen Plätze in der Kommission einzunehmen und so dazu beizutragen, eine bestmögliche Lösung für die Endlagersuche zu entwickeln. Einige Umweltverbände hatten mehr Zeit für Verhandlungen gefordert, andere bereits angekündigt, sich nicht beteiligen zu wollen. Sie hatten vergeblich gefordert, den niedersächsischen Standort Gorleben aus der Endlagersuche herauszunehmen.

Der Bundestag entsandte auch seine Vertreter in die Endlager-Kommission. Die Unions–Fraktion benannte vier Mitglieder: Andreas Jung, Steffen Kanitz, Florian Oßner und Eckhard Pols – die SPD-Fraktion  Matthias Miersch und Ute Vogt. Die Linksfraktion benannte Hubert Zdebel, die Grünen Sylvia Kotting-Uhl.

Den Vorsitz führen Ursula Heinen-Esser (MdB, CDU) und Michael Müller (Ex-MdB, SPD), beide vormals nacheinander Parlamentarische Staatssekretäre im Umweltministerium,  im Wechsel je Sitzung. Als Vertreter der Wissenschaft schlugen die Fraktionen vor: Detlef Appel (Geologe), Hartmut Gaßner (Jurist), Professor Armin Grunwald (Physik und Philosophie), Ulrich Kleemann (Geologe), Professor Wolfram Kudla (Bauingenieur), Michael Sailer (Chemiker), Hubert Steinkemper (Jurist) sowie Professor Bruno Thomauske (Physiker). Als Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen stehen zur Wahl: Edeltraud Glänzer (Deutscher Gewerkschaftsbund), Ralf Güldner (Bundesverband der Deutschen Industrie), Professor Gerd Jäger (Bundesverband der Deutschen Industrie), Ralf Meister (Evangelische Kirche in Deutschland), Professor Georg Milbradt (Kommissariat der Deutschen Bischöfe), Erhard Ott (Deutscher Gewerkschaftsbund).

Folgt: BUND entsendet stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Klaus Brunsmeier – Deutsche Umweltstiftung Vorstandsvorstizenden Jörg Sommer