Homann präsentatiert Jahresbericht 2013

„Der Verbraucher steht im Mittelpunkt“

Die Bundesnetzagentur hat am 06.05.2014 in Bonn der Öffentlichkeit ihren Jahresbericht 2013 präsentiert. „Der Bericht gibt einen umfangreichen Überblick über ein ereignisreiches Jahr in allen regulierten Sektoren“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, bei der Vorstellung des aktuellen Berichts (PDF) laut einer Pressmitteilung seiner Behörde. Sie zerfällt in vier Bereiche: Elektrizität, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

„Ein Hauptaugenmerk unserer Arbeit und somit auch unseres Jahresberichtes liegt auf dem Verbraucherschutz“, so Homannn. „Die Bundesnetzagentur kümmert sich nicht nur um die Unternehmen in den Märkten für Telekommunikation, Strom, Gas, Post und Eisenbahnen, sondern auch um die Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn sie nutzen die von den Unternehmen angebotenen Dienste und richten ihre Erwartungen und Ansprüche an die Unternehmen.“

Elektrizität

Noch mehr als bereits im Jahr zuvor bestimmte die Energiewende die politische Agenda und stellte enorme Anforderungen an die Bundesnetzagentur. Um die zahlreichen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema fachkundig, offen und verlässlich beantworten zu können, wurde unter anderem im Jahr 2013 eine eigene Servicenummer eingerichtet.

Das erste Bundesbedarfsplangesetz, das auf dem Netzentwicklungsplan (NEP) 2012 basiert, ist am 27. Juli 2013 in Kraft getreten. Es enthält insgesamt 36 Leitungsbauvorhaben, die als energiewirtschaftlich notwendig und als vordringlich gelten, um eine sichere und zuverlässige Stromversorgung in zehn Jahren gewährleisten zu können. Auch 2013 hat die Bundesnetzagentur die von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich vorzulegenden Netzentwicklungspläne für den Bereich Strom an Land und auf See geprüft, konsultiert und bestätigt. Von den seitens der Übertragungsnetzbetreiber 90 vorgeschlagenen Maßnahmen wurden von der Bundesnetzagentur 56 Maßnahmen als vordringlich notwendig erachtet. Im Rahmen der Konsultation sind mehr als 7500 Stellungnahmen eingegangen, was das große Interesse der Öffentlichkeit am Thema Netzausbau deutlich macht.

Im Bereich Sicherstellung der Versorgungssicherheit gibt es seit dem vergangenen Sommer mit den neuen Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz und in der Reservekraftwerksverordnung eine gesetzliche Grundlage dafür, dass Kraftwerksbetreiber ihre Anlagen nicht ohne vorherige Prüfung vom Netz nehmen dürfen. Ziel dieser Vorgaben ist es, dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Stromversorgung nicht durch einen unkontrollierten Rückbau an Kraftwerksleistung gefährdet wird. Bislang wurden bei der Bundesnetzagentur insgesamt 47 Kraftwerksblöcke zur Stilllegung angemeldet. Diese Blöcke haben insgesamt eine Nettonennleistung in Höhe von 13.500 MW. Bei mehr als der Hälfte dieser Anlagen steht zum jetzigen Zeitpunkt bereits fest, dass sie nicht systemrelevant sind und daher stillgelegt werden dürfen. Bei insgesamt sieben Stilllegungsanzeigen mit einer Nettonennleistung von 1.440 MW wurde bisher vom Übertragungsnetzbetreiber entschieden, dass die entsprechenden Kraftwerksblöcke für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb des Netzes notwendig und somit als systemrelevant einzustufen sind. Die Bundesnetzagentur hat die Ausweisung als systemrelevant genehmigt, so dass für diese sieben Kraftwerksblöcke in Walheim, Marbach und Ingolstadt ein Stilllegungsverbot gilt.
Folgt: Telekommunikation, Post und Eisenbahnen