Kritik an Länderöffnungsklausel: verfassungswidrig

Anhörung im Umweltausschuss zur Windenergie

Die Pläne der Bundesregierung, eine Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und anderen baulichen Nutzungen, etwa Dörfern und Städten, einzuführen, stoßen bei Wirtschafts- und Rechtsexperten sowie bei Vertretern von Umwelt- und kommunalen Spitzenverbänden einhellig auf Ablehnung. In einer öffentlichen Anhörung des Umwelt-Ausschusses am 21.05.2014 kritisierten die Sachverständigen den Gesetzentwurf (18/1310) der Großen Koalition als unnötig und verfassungswidrig und warnten zudem vor einer Gefährdung der Energiewende.

Anders als vom Gesetzgeber intendiert, werde eine Länderöffnungsklausel die Akzeptanz von Windkraftanlagen bei der Bevölkerung nicht etwa erhöhen, sondern deutlich verringern, mahnten sie, weil sich einzelne Bundesländer ganz aus der Nutzung von Windkraft verabschieden würden, während andere künftig die Lasten trügen.

Wind-Onshore tragende Säule

Nach Ansicht von Hilmar von Lojewski von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände würde eine Länderöffnungsklausel zu einem ungleichen Wettbewerb zwischen den Ländern führen. Windenergieanlagen würden in der Folge in den Ländern errichtet, die keine entsprechenden Abstandsregelungen haben. In den Bundesländern, die von der Regelung Gebrauch machen, würde hingegen wegen der zu erwartenden drastischen Reduktion potentieller Flächen die Errichtung von Windenergieanlagen erheblich erschwert und Investitionen würden abwandern. Für die Bürger vor Ort, mahnte von Lojewski, werde schwer nachvollziehbar sein, warum manche Länder zu Lasten anderer ihr Gebiet von Windkraftanlagen „freihalten“ dürfen. Von Lojewski betonte zudem, dass die Erzeugung von Windenergie an Land eine tragende Säule der Energiewende sei. Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, die nur gelingen könne, wenn es ein bundeseinheitliches Vorgehen gebe.

„Der Gesetzentwurf erweist der Akzeptanz von Windenergie einen Bärendienst“, urteilte auch Franz Josef Tigges vom Bundesverband WindEnergie e.V. Wenn, wie in Bayern geplant, ein Mindestabstand von zwei Kilometern zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauungen umgesetzt werde, drohe eine massive Reduzierung der verfügbaren Flächen für den Ausbau der Windenergie. Dies widerspreche den Ausbauzielen der Bundesregierung, die auch im Planungsrecht verankert seien. „Windenergie finden wir alle gut, aber nicht vor unserer Haustür“, kritisierte Tigges.
Folgt: Gesetzentwurf zurücknehmen!