„Sonnensteuer“ senkt Stromkosten nicht

„PV-Eigenverbrauch führt zu Entlastung der EEG-Umlage“

Das erst jetzt bekanntgewordene Gutachten „Stromerzeugung aus Solarer Strahlungsenergie“ wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellt und bereits im Februar 2014 der Bundesregierung zugestellt. Konkret heißt es in der vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg angefertigten Expertise auf Seite 78: „ PV-Eigenverbrauch führt heute zu einer Entlastung der EEG-Umlage, da die eingesparten spezifischen Differenzkosten höher als die durch den Eigenverbrauch entgangene EEG-Umlage sind.“

Auf Seite 84 führen die Gutachter weiter aus: „Weiterhin sinkende Vergütungssätze erfordern zunehmend höhere Eigenverbrauchsanteile, die nicht durch Belastungen (z.B. Netzentgelte, Umlagen) des Eigenverbrauchs eingeschränkt werden sollten, um weiterhin PV-Zubau wirtschaftlich zu ermöglichen.“ Letzteres ist eigentlich auch die erklärte Zielsetzung der Großen Koalition. Noch im Januar hatte sie auf einer Klausurtagung in Meseberg beschlossen, dass bei der EEG-Reform darauf zu achten sei, dass „das neue EEG die Wirtschaftlichkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen (…) wahren wird“.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. sieht jetzt den Bundestag in der Pflicht, die „Sonnensteuer“ aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. „Andernfalls setzt sich die Politik dem Verdacht aus, sich zum Erfüllungsgehilfen großer Energiekonzerne zu machen. Diese haben großes Interesse an dieser Abgabe, um durch eine zunehmende Energieversorgung in Bürgerhand nicht weitere Marktanteile zu verlieren“, so Körnig.  Gleichzeitig sei mit der „Sonnensteuer“ eine deutliche Benachteiligung Erneuerbarer Energien verbunden.

„…erfordern Belastungen des PV-Eigenverbrauchs (z.B. Netzflatrate oder Abführung von Netzentgelten auf den selbst verbrauchten Strom) eine Anhebung der Vergütungssätze, wenn der Zubau nicht größtenteils ausgebremst werden soll oder die Anlagenkosten nicht stärker sinken als angenommen. Bei einem durchschnittlichen Eigenverbrauchsanteil von 30 % und einer Strompreissteigerungsrate von 2,3 % p.a. müsste bei einer Belastung des Eigenverbrauchs mit 6 ct/kWh (Annahme: konstant über 20 Jahre) die Vergütung um 2,6 ct/kWh erhöht werden, um die Wirtschaftlichkeit von neuen PV-Anlagen unter den angesetzten Rahmenbedingungen und Berechnungsparametern konstant zu halten.“

Während Klimaschützer künftig zur Kasse gebeten werden, sollen industrielle Konsumenten fossiler Energie weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit werden. Im Schatten der aktuellen Kostendebatte werde mit der aktuellen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach Einschätzung von Körnig darüber entschieden, wer künftig mit welcher Technologie das Rennen macht. „Geht es weiter mit der Demokratisierung und Modernisierung unseres Energiesystems oder erleben wir eine Remonopolisierung und Zementierung überkommener zentraler Versorgungsstrukturen und wird die Energiewende ausgebremst?“
->Quelle: bmwi.de/Gutachten; solarwirtschaft.de/presse