„Sonnensteuer“ senkt Stromkosten nicht

Regierungsgutachter widersprechen Gabriel

Die geplante Abgabe auf Solarstromanlagen senkt die Stromtarife nicht, so eine Mitteilung des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Der Branchenverband führt als Beleg unter anderem ein Auftragsgutachten an, das  bereits im Februar dem Bundesumweltministerium übergeben worden ist. Darin raten Wissenschaftler von der geplanten Belastung des Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage ab, um weiteren Solarstrom-Ausbau nicht zu behindern.

Denn die von der Bundesregierung geplante finanzielle Belastung von Solarstrom-Selbstversorgern senke nicht die Energiewende-Kosten, wie von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wiederholt behauptet worden sei. „Zu diesem Ergebnis kommt ausgerechnet ein Gutachten, das von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben wurde. Die Gutachter empfehlen darin, Solarstrom von Umlagen und Netzentgelten befreit zu halten, um einen weiteren Ausbau der Solarenergie wirtschaftlich zu ermöglichen,“ so der BSW-Solar. Finanzielle Mehrbelastungen seien für die Allgemeinheit mit der Beibehaltung der EEG-Umlagebefreiung von Solarstrom nicht verbunden. Der Verbraucher-Strompreis profitiere vielmehr sogar derzeit durch eine „Entlastung der EEG-Umlage“.

Das Gutachten stehe damit im klaren Widerspruch zu dem Vorhaben von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, ab 1. August eine „Sonnensteuer“ einzuführen und die Solarstromnutzung für den Selbstverbrauch aus neuen Solaranlagen durch Gewerbe und größere Privathaushalte mit in der Regel 50% der EEG-Umlage zu belasten (derzeit entspricht dies rund 3,1 Cent je Kilowattstunde).

Verbraucherzentrale Bundesverband: Kostenargument zieht nicht

Zuvor hatte bereits die Verbraucherzentrale Bundesverband darauf hingewiesen, dass das vom Bundeswirtschaftsminister angebrachte Kostenargument nicht zieht. Auch längerfristig würden Privathaushalte durch die geplante „Sonnensteuer“ bestenfalls um rd. 50 Cent im Jahr entlastet. Gemeinsam mit einem breiten gesellschaftlichen Bündnis hatten die Verbraucherschützer deshalb gefordert, auf das Vorhaben  zu verzichten.

Bislang ist der für den Eigenverbrauch selbst erzeugte Solarstrom von der EEG-Umlage befreit. Künftig soll dies jedoch nur noch für sehr kleine Solaranlagen mit einer Größe von maximal 10 Kilowatt gelten, wie sie im Eigenheimbereich üblich sind. Die Solarbranche rechnet in der Folge mit einem weiteren Markteinbruch in Deutschland, da sich Photovoltaik-Investitionen dann für Gewerbe und größere Privathaushalte nur noch in wenigen Ausnahmefällen rechnen. Verbraucherschützer und Bundesverband Solarwirtschaft e.V. wollen notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die geplante Abgabe auf Ökostrom klagen. Mehrere Gutachten haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante „Sonnensteuer“ aufgeworfen.
Folgt: „PV-Eigenverbrauch führt zu Entlastung der EEG-Umlage“