RWE klagt auf 200 Millionen

Schadenersatz für Biblis-Abschaltung

Drei Jahre nach dem zweiten Atomausstieg geht der Streit zwischen dem defizitären Energieriesen RWE und der Politik in eine neue Runde: Der Versorger reichte beim Landgericht Essen Schadenersatzklage gegen den Bund und das Land Hessen ein – der Grund: die vom Bund verordnete dreimonatige Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis 2011. RWE Power will mit der Anfang des Jahres angekündigten Klage „die Vermögensinteressen des Unternehmens und seiner Aktionäre“ wahren, hieß es zur Begründung. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie das hessische Umweltministerium erklärten, es sei fraglich, ob die Klage überhaupt zulässig sei. Allerdings hatten Gerichte die dreimonatige Stilllegung der Biblis-Blöcke A und B für zu Jahresbeginn für rechtswidrig erklärt. Die geforderte Schadenersatzhöhe beläuft sich nach Schätzungen auf mehr als 200 Millionen Euro.

RWE hatte 2011 als einziges EVU gegen das dreimonatige Atommoratorium geklagt, nachdem sich Bund und Länder nach der Katastrophe von Fukushima im März des Jahres darauf verständigt, die sieben ältesten Atomkraftwerke vorerst abzuschalten. Im Sommer 2011 folgte dann der beschleunigte Atomausstieg mit dem sofortigen Aus für diese Anlagen und den Pannenreaktor in Krümmel.

Hessen und Bund gelassen

Die hessische Landesregierung will sich eng mit dem Bund abstimmen; nach Darstellung der Wiesbadener Regierung ist die Klage, weil lange angekündigt, „keine Überraschung“. „Hessen hat wie alle anderen Länder auch ohne Anhörung aufgrund der Vorgaben des Bundes im Auftrag des Bundes gehandelt und deshalb muss der Bund auch für eventuelle Schadensersatzansprüche aufkommen“, teilte das Umweltministerium trocken mit. Ein BMUB-Sprecher erklärte seinerseits, es sei „fraglich, ob die Klage, soweit sie den Bund betrifft, überhaupt zulässig ist“.
->Quelle: n-tv.dedw.de und viele andere