Garantie-Parameter für PV-Module festgelegt

Voraussichtlich ab Mitte 2015

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) hat die Regelsetzung zur Berechnung der Garantiehöhe u.a. für Photovoltaikmodule auf ihrer Webseite veröffentlicht. Die Garantie-Parameter für PV-Module, die nach Inkrafttreten des ElektroG2 auf dem deutschen Markt in Verkehr gebracht werden, lauten demnach voraussichtlich ab Mitte 2015 wie folgt:

  • 30% voraussichtliche Rücklaufquote
  • 240 Monate voraussichtliche mittlere Lebensdauer
  • 480 Monate voraussichtliche maximale Lebensdauer
  • 200 €/t voraussichtliche Entsorgungskosten

ElektroG-Kalkulationsbasis für PV-Hersteller steht fest

Für zum Beispiel bürgschaftsbasierte Garantiemodelle ergibt sich aus diesen Zahlen ein zu hinterlegender Garantiebetrag von 60 € pro Tonne. Die Kosten für versicherungsbasierte Lösungen müssen nun von den Versicherungen auf der Basis dieser Parameter für die Hersteller und Importeure kalkuliert werden.

Das Elektrogesetz

Das Elektrogesetz (ElektroG) regelt in Deutschland das Inverkehrbringen, die Entsorgung und die Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten. Deutlich stärker als früher sind die Hersteller, Importeure (und u.U. auch Wiederverkäufer) solcher Produkte verantwortlich für den gesamten Lebenszyklus der von ihnen produzierten und in Verkehr gebrachten Geräte. Sie müssen für die Rücknahme alter Elektro- und Elektronikgeräte sowie deren ordnungsgemäße Verwertung sorgen. Über nachzuweisende finanzielle Sicherheitsleistungen (Garantien) unter Verwaltung durch einen externen Treuhänder, soll zukünftig vermieden werden, dass nach der Insolvenz eines Herstellers oder Importeurs der Staat für die Entsorgung der bis dahin verkauften Consumer-Geräte aufkommen muss.

Hintergründe

Der Definition und Umsetzung des Elektrogesetzes in Deutschland ging die erstmalige, EU-weite Regelung zum Inverkehrbringen, sowie der Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Jahr 2003 voraus. Mit der EG-Direktive 2002/96/EG (Waste Electrical and Electronic Equipment, WEEE) wurden erstmals entsprechende Vorgaben für die verschiedenen EU-Mitgliedsländer definiert. Die Staaten wurden angewiesen, WEEE in eigene Gesetze oder Verordnungen umzusetzen. Über die Richtline 2012/19/EU wurden die WEEE-Bestimmungen zwischenzeitlich nouvelliert. Bis zum Jahr 2018 werden die bisherigen Regelungen Zug um Zug durch die neuen Anforderungen abgelöst.

stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut, registriert die stiftung ear die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen an ihren Sammelstellen Altgeräte in sog. Sammelgruppen zur Abholung durch die registrierten Hersteller von b2c-Geräten bereit. Eine Sammelgruppe kann Geräte nur einer nach dem ElektroG vorgesehenen Geräteart  enthalten (sog. homogene Sammelgruppen) oder aber Geräte unterschiedlicher Gerätearten (sog. heterogene Sammelgruppen) umfassen.

Die Sammelgruppen:

  • SG 1: Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte (Kategorien 1, 10)
  • SG 2: Kühlgeräte (Kategorie 1)
  • SG 3: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik (Kategorien 3, 4)
  • SG 4: Gasentladungslampen (Kategorie 5)
  • SG 5: Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Kategorien 2, 5, 6, 7, 8, 9)]

->Quellen: