ElektroG, aktualisiert

Das Elektrogesetz – Rücknahme von Alt-Geräten – inklusive PV-Module

Das Elektrogesetz (ElektroG) regelt in Deutschland das Inverkehrbringen, die Entsorgung und die Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten. Deutlich stärker als früher sind die Hersteller, Importeure (und u.U. auch Wiederverkäufer) solcher Produkte verantwortlich für den gesamten Lebenszyklus der von ihnen produzierten und in Verkehr gebrachten Geräte. Sie müssen für die Rücknahme alter Elektro- und Elektronikgeräte sowie deren ordnungsgemäße Verwertung sorgen. Über nachzuweisende finanzielle Sicherheitsleistungen (Garantien) unter Verwaltung durch einen externen Treuhänder, soll zukünftig vermieden werden, dass nach der Insolvenz eines Herstellers oder Importeurs der Staat für die Entsorgung der bis dahin verkauften Consumer-Geräte aufkommen muss.

Hintergründe

Der Definition und Umsetzung des Elektrogesetzes in Deutschland ging die erstmalige, EU-weite Regelung zum Inverkehrbringen, sowie der Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Jahr 2003 voraus. Mit der EU-Direktive 2002/96/EG (Waste Electrical and Electronic Equipment, WEEE) wurden erstmals entsprechende Vorgaben für die verschiedenen EU-Mitgliedsländer definiert. Die Staaten wurden angewiesen, WEEE in eigene Gesetze oder Verordnungen umzusetzen. Über die Richtline 2012/19/EU wurden die WEEE-Bestimmungen zwischenzeitlich novelliert. Bis zum Jahr 2018 werden die bisherigen Regelungen Zug um Zug durch die neuen Anforderungen abgelöst. Ab dem 01.07.2022 müssen Supermärkte und Einzelhändler alte Elektro-Kleingeräte zurücknehmen, auch ohne einen neuen Kauf.

Ab 01.07.2022 müssen Supermärkte alte Handys, Taschenlampen und Elektrorasierer zurücknehmen – auch PV-Module

Ab 1. Juli 2022 können ausgedienten Elektrogeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgegeben werden. Für kleine Elektro-Altgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt das unabhängig vom Neukauf, für größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels.
Rund 86 Prozent der gesammelten Elektro-Altgeräte wurden im Jahr 2019 recycelt. Allerdings wurden im selben Jahr nur rund 44 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektro-Altgeräte auch wirklich gesammelt. Grund dafür sind unter anderem die als zu kompliziert oder unverständlich empfundenen Rückgabemöglichkeiten. So belegen auch die aktuellen Zahlen der repräsentativen Umfrage des Plan E-Trendbarometers (im Auftrag der stiftung ear), dass sich die Bevölkerung mehr Entsorgungsmöglichkeiten in der näheren Umgebung wünscht. Um die Menge zu steigern, erweitert die Bundesregierung mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die bereits für Händler von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten, auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler.

Voraussetzung ist, dass deren Gesamtverkaufsfläche mindestens 800 Quadratmeter beträgt und sie selbst mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus (zum Beispiel LED). Künftig sollen bis zu drei Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (Zentimeter) auch dort abgeben werden können. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder derselben Kette gekauft wurden. Alles, was größer als 25 cm ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Wichtig ist auch, dass alle Sammelstellen einheitlich gekennzeichnet sind und auf diese Weise schnell von den Verbraucherinnen und Verbrauchern erkannt werden können.
Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes war bereits am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Über die verbesserte Sammlung hinaus will die Bundesregierung sicherstellen, dass die getrennt gesammelten Altgeräte hochwertig recycelt und Schadstoffe vermehrt aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Hierzu hat das Bundeskabinett 2021 die Behandlungsverordnung beschlossen, sie ist ebenfalls Anfang 2022 in Kraft getreten. Erstmals werden darin auch Photovoltaik-Module erfasst und Regeln für deren Recycling aufgestellt.
->Quellen: