Verbände: Nein zu Fracking

DUH: „Gesetzentwurf der Bundesregierung wird den Risiken nicht gerecht“ – Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: Wir brauchen kein Fracking für das Gelingen der Energiewende

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält den von Bundesumweltministerin Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Gesetzentwurf zum Fracking für lückenhaft und rechtsstaatlich fragwürdig. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert ein umfassendes Verbot von Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein und strengere Vorschriften für Fracking im Sandgestein. Die beiden Ministerien haben im Dezember 2014 einen Entwurf für ein Gesetzespaket zum Fracking vorgelegt.

„Fracking im Schiefer- und Kohleflözgestein ist mit erheblichen Risiken für den Wasserhaushalt und die Stabilität des Untergrundes verbunden und wurde in Deutschland noch nie durchgeführt. Es jetzt zu ermöglichen, ist aus umwelt- und energiepolitischer Sicht nicht nachvollziehbar“, erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Er betont, dass die Technologie keinen Beitrag zur Energiewende leisten könne. Der energiewirtschaftliche Nutzen des Verfahrens stehe nicht im Verhältnis zu den schon jetzt absehbaren Risiken. „Anstatt sich um die Erforschung und Förderung weiterer fossiler Ressourcen in Deutschland zu bemühen, sollte sich die Bundesregierung auf die konsequente Umsetzung der Energiewende konzentrieren“, so Müller-Kraenner weiter.

Der Gesetzentwurf erlaubt Fracking-Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein ab einer Tiefe von 3.000 Metern. Außerdem soll die Methode auch oberhalb von 3.000 Metern erprobt werden. Ob die Risiken des Fracking beherrschbar sind und es oberhalb von 3.000 Metern zu kommerziellen Zwecken zugelassen werden kann, soll ein Gremium von sechs von der Bundesregierung eingesetzten Experten bewerten. Nach Auffassung der DUH delegiert die Bundesregierung den staatlichen Schutzauftrag damit an eine Kommission, deren Neutralität in Frage steht und die in keiner Weise demokratisch legitimiert ist. Drei der sechs benannten Institutionen haben sich in der Vergangenheit bereits für den Einsatz der umstrittenen Technologie ausgesprochen.

Für Fracking im Sandgestein, das laut Gesetzentwurf weiterhin erlaubt sein soll, fordert die DUH weitreichende Nachbesserungen. „Wir wissen immer noch viel zu wenig über die Umweltauswirkungen. Deshalb brauchen wir strengere Regelungen und konkrete Vorgaben für Fracking im Sandgestein. Es darf nicht den zuständigen Genehmigungsbehörden überlassen werden, zahlreiche Risiken zu bewerten und offene Fragen zu beantworten“, erklärt Cornelia Nicklas, Leiterin Umweltrecht der DUH. Der Gesetzentwurf sollte Fracking grundsätzlich in allen Gebieten der öffentlichen und privaten Wasserversorgung verbieten und eindeutige Kriterien zum Umgang mit Lagerstättenwasser und Frackflüssigkeiten festlegen.

VKU fordert Verabschiedung eines Wasserschutzgesetzes

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) forderte klare gesetzliche Regeln fürs Fracking. Aus Sicht des VKU, dessen Mitglieder rund 80 Prozent aller Deutschen mit Trinkwasser versorgen, müssen die geplanten Regelungen das Trinkwasser und seine Ressourcen vor den Risiken des Frackings umfassend schützen. Michael Beckereit, Vizepräsident des Spitzenverbandes der kommunalen Wirtschaft, betont: „Wir brauchen ein Wasserschutzgesetz, dass das Lebensmittel Nr. 1 schützt – ohne Wenn und Aber! Das heißt vor allem, es darf keine Fracking-Bohrungen in der Nähe von Trinkwasseranlagen geben.“

Bundesumweltministerium und Bundewirtschaftsministerium hatten am 19. Dezember 2014 das seit längerem angekündigte Gesetzespaket zum Fracking vorgelegt. Der VKU begrüßt die Gesetzesinitiative grundsätzlich, sieht allerdings noch Nachbesserungsbedarf.

Beckereit: „Die Verbotszonen müssen so ausgelegt werden, dass keine ober- und unterirdische Gefahr für die Trinkwassergewinnung besteht. Fracking jeglicher Art muss in jedem Fall in allen Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen verboten werden, also auch für alle Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen sowie Talsperren und Seen, die der Trinkwassergewinnung dienen.“

Der VKU fordert weiterhin, die Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss nachzubessern. „Es darf keinesfalls zur Quasi-Verklappung des Lagerstättenwassers kommen. Sofern Lagerstättenwasser als Abwasser beseitigt wird, darf dies nur nach dem Stand der Technik in geeigneten Anlagen erfolgen“, so Beckereit abschließend.

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