Sonderrechte für Elektroautos

Bundesrat billigt Elektromobilitätsgesetz

Bundesrat Berlin – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen profitieren künftig von Sonderprivilegien wie reduzierten Parkgebühren. Das sieht das Elektromobilitätsgesetz (siehe: solarify.eu) vor, dem der Bundesrat abschließend grünes Licht gegeben hat. Wie einer Pressemitteilung des Bundespresseamtes zu entnehmen ist, will der Bund die Elektromobilität in Deutschland mit neuen Anreizen fördern:

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz Elektrofahrzeuge für Nutzer attraktiver machen. Bisher gab es im deutschen Recht keine Grundlagen dafür, elektrisch betriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr Sonderrechte einzuräumen. Das Elektromobilitätsgesetz – kurz EmoG – regelt nun, dass es möglich ist,

  • für Elektrofahrzeuge besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum zu reservieren,
  • Parkgebühren für diese Fahrzeuge zu reduzieren oder zu erlassen und
  • Elektrofahrzeuge von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen auszunehmen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden.

Außerdem legt das Gesetz fest, für welche Fahrzeuge und Antriebe diese Sonderregeln gelten. Die Anforderungen an elektrisch betriebene Fahrzeuge, wie reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge, werden genau definiert. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Besondere Kennzeichen 

Um die Sonderegeln für elektrisch betriebene Fahrzeuge umsetzen und kontrollieren zu können, müssen diese Fahrzeuge besonders gekennzeichnet werden. Das regelt eine gesonderte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Diese wird die richtige Kennzeichnung festlegen und den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eröffnen, Sonderrechte für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung einzuführen.

Derzeit sind über 21.000 Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs. Davon sind allein in den ersten acht Monaten des Jahres 2014 knapp 8.000 Fahrzeuge neu zugelassen worden. Prozentual hat sich damit in diesem kurzen Zeitraum der Gesamtbestand um 59 Prozent erhöht.

Mehr Klimaschutz 

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Gleichzeitig soll der Primärenergieverbrauch bis 2050 um die Hälfte gegenüber 2008 sinken. Speziell für den Verkehrssektor ist das Ziel eine Reduktion des Endenergieverbrauchs um rund 40 Prozent bis 2050 gegenüber 2005.

Um diese Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung mit dem Nationalen Entwicklungsplan und dem Regierungsprogramm Elektromobilität ambitionierte Ziele für die Entwicklung der Elektromobilität vorgelegt. Das hat seinen Grund: elektrisch betriebene Fahrzeuge haben gegenüber Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb viele Vorteile.

Elektrofahrzeuge sind eine schadstoffarme, bei Einsatz von Strom aus erneuerbaren Quellen sehr Klima schonende und insgesamt höchst energieeffiziente Alternative zum herkömmlichen Auto. Der klassische Verbrennungsmotor kann nur knapp 30 Prozent der erzeugten Energie für den Antrieb des Autos nutzen. Elektrofahrzeuge kommen auf mehr als etwa 90 Prozent. Die Umwelt profitiert doppelt: Elektrofahrzeuge verbrauchen nicht nur weniger Energie, sie verursachen auch weniger Abgase vor Ort und vor allem innerorts, außerdem erzeugen sie wesentlich weniger Lärm. Elektrofahrzeuge sind in Verbindung mit erneuerbaren Energien von fossilen Energieträgern unabhängig.

Weniger Verkehr 

Elektromobilität kann auch einen Beitrag zur Vermeidung von Verkehr leisten: Werden Pedelecs und E-Bikes nicht nur als Ersatz für ein konventionelles Fahrrad genutzt, kann sich das Pkw-Verkehrsaufkommen verringern. In zahlreichen Forschungsprojekten werden bereits Kombinationen von Individualverkehr mit dem öffentlichen Personennahverkehr demonstriert, wie zum Beispiel die Möglichkeit, an Bahnhöfen Pedelecs oder elektrisch betriebene Fahrzeuge für „den letzten Kilometer“ zu mieten.

Um elektrisch betriebene Fahrzeuge attraktiver zu machen, hat sich die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetz dafür entschieden, mit Sonderregelungen neue Anreize zu schaffen. Die Erfahrungen, die die Bundesregierung durch die Modellregionen, Demonstrationsprojekte und die Schaufenster Elektromobilität sammelte, belegen, dass gerade die Länder und Kommunen großes Interesse an der Einräumung solcher Privilegien haben.

Mit den im Gesetz festgelegten Rahmenbedingungen haben die Kommunen nun vor Ort die Möglichkeit, diese Fahrzeuge im Straßenverkehr zu privilegieren (u.a. beim Parken oder der Nutzung von Busspuren). Mit dem Gesetz können die Kommunen jederzeit – und damit unbürokratisch und flexibel – die für ihren Geltungsbereich passende Maßnahme ergreifen.

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