Protest gegen Kabinettsbeschlüsse zu Fracking

DNR: Fracking-Gesetz ist ein fatales Signal für den Klimaschutz

Aus Sicht des Deutschen Naturschutzrings (DNR), dem Dachverband der Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände, sendet die Bundesregierung mit dem Fracking-Gesetz im Vorfeld der entscheidenden UN-Klimakonferenz im Dezember in Paris ein fatales Signal: Statt konsequenten Klimaschutz zu betreiben, setzt sie weiterhin auf klimaschädliche fossile Energieträger. „Um die Klimaziele zu erreichen, muss ein Großteil der fossilen Ressourcen in der Erde bleiben. Es ergibt keinen Sinn, jetzt durch Fracking weitere Lagerstätten zu erschließen – zudem mit einer risikoreichen Technik und mit umweltschädlichen Methoden“, erklärte DNR-Generalsekretärin Liselotte Unseld.
Aufgrund des Chemikalieneinsatzes und des Freiwerdens giftiger Lagerstättenwasser ist Fracking eine große Gefahr für Grund- und Trinkwasser. Außerdem wird beim Hydraulic Fracturing rund 30 Prozent mehr klimaschädliches Methan freigesetzt als bei der konventionellen Erdgasförderung.

Darüber hinaus ist Fracking als Brückentechnologie in der Energiewende vollkommen ungeeignet, wie schon der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) festgestellt hat. Auch angesichts nicht abschätzbarer Folgekosten für die gesamte Volkswirtschaft ist es daher ökonomisch folgerichtig, die unkonventionellen Erdgas- und Erdölvorräte in Deutschland im Boden zu belassen. Nur ein konsequenter Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz sichert langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.

„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss konterkariert die Bundesregierung sämtliche klima-, energie- und naturschutzpolitischen Zielvorgaben. Statt das kostenintensive und risikoreiche Fracking zu verbieten, nimmt die Regierung mögliche Umwelt- und Gesundheitsschäden in Kauf und bremst die Energiewende aus“, kritisierte DNR-Frackingexperte Daniel Hiß.

DUH: Fracking-Beschluss widerspricht Energiewende – Bundesregierung stellt Ausstieg aus fossilen Energien in Frage

Der heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zum Einsatz der Fracking-Methode in Deutschland ist aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein Rückschritt für die Energiewende und ein Zugeständnis an die fossilen Energien. Gemeinsam mit anderen Verbänden wies die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation heute mit einer von Campact organisierten Probebohrung am Bundeskanzleramt auf die Risiken des Fracking hin.

„Mit dem Entschluss, Fracking künftig zu ermöglichen, widerspricht die Bundesregierung ihrem Vorhaben, die Energiewende voranzutreiben und konsequent die Einsparung des Energiebedarfs zu forcieren. Wir brauchen keine Risikotechnologie zur Förderung fossiler Energieträger, sondern wirksame Instrumente zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Die Entscheidung ist weder unter umweltpolitischen Gesichtspunkten nachvollziehbar noch energiepolitisch das richtige Signal“, bekräftigt Sascha Müller-Kraenner, Geschäftsführer der DUH.

Der Entwurf sieht vor, Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein ab einer Tiefe von 3.000 Metern zu erlauben. Ein sechsköpfiges, von der Bundesregierung berufenes Expertengremium soll darüber bestimmen, ob Fracking auch oberhalb von 3.000 Metern zugelassen werden kann. Die DUH hält diese Regelung für rechtsstaatlich bedenklich und fordert stattdessen ein umfassendes Verbot von Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein.

Schärfere gesetzliche Regelungen sind außerdem in Bezug auf Sandgestein geboten, in dem bereits seit mehreren Jahrzehnten sogenanntes Tightgas durch Fracking gefördert wird. Trinkwassereinzugsgebiete und Naturschutzgebiete müssen besser vor den Auswirkungen solcher Vorhaben geschützt werden. „Es gibt keinen Anlass dazu, Fracking im Sandgestein pauschal als unbedenklich einzustufen, solange man nicht systematisch untersucht hat, welche Risiken für Umwelt und Gewässer damit einhergehen“, sagt Müller-Kraenner. Die bisherige Praxis, giftiges Abwasser unbehandelt in den Boden zu pressen, hält die DUH für fahrlässig. Der Umgang mit diesen Abwässern muss eindeutig im Gesetz festgelegt werden. Hier ist der Gesetzgeber aufgerufen, die erforderlichen Risikoentscheidungen zu treffen. Diese Aufgabe darf nicht den Behörden überlassen werden, die über Fracking-Vorhaben entscheiden.

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