Nationales Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle

 …mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Bundesumweltministerium beteiligt die Öffentlichkeit an der Erstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms für radioaktive Abfälle. Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden haben bis zum 31.05.2015 Gelegenheit, zum Entwurf des Programms Stellung zu nehmen. In einem dazugehörigen Umweltbericht werden die möglichen Umweltauswirkungen des Programms dargestellt.

Aktuelles Verzeichnis aller Arten radioaktiver Abfälle

In Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU enthält das Nationale Entsorgungsprogramm eine umfassende Gesamtaufstellung, wie radioaktive Abfälle verantwortungsvoll und sicher entsorgt werden sollen. Grundlage ist ein aktuelles Verzeichnis, das alle Arten radioaktiver Abfälle umfasst, die in Deutschland endgelagert werden sollen. Dieses Verzeichnis, das bereits im Oktober 2014 veröffentlicht wurde, umfasst alle Arten von radioaktiven Abfällen: Dazu zählen sowohl die abgebrannten Brennelemente aus den Atomkraftwerken und die ebenfalls hochaktiven Abfälle aus der ausländischen Wiederaufarbeitung als auch die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle. Zudem enthält das Verzeichnis eine Prognose über die zu erwartende Menge der radioaktiven Abfälle, die bis 2080 anfällt.

Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Wir haben mit dem Entwurf eine ehrliche und realistische Bestandsaufnahme vorgelegt. Es ist das erste Mal, dass das Bundesumweltministerium eine Gesamtaufstellung erarbeitet, die allen absehbaren und potentiellen Atommüll beinhaltet, der entsorgt werden muss. Damit schaffen wir Transparenz und eine belastbare, solide gerechnete und ungeschönte Grundlage für die Entsorgungsplanung.“

Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass neben dem hochradioaktiven Atommüll bis zu insgesamt rund 600.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle endgelagert werden müssen. Den größten Posten davon bilden die 303.000 Kubikmeter Abfallgebinde, für deren Einlagerung Schacht Konrad genehmigt wurde. Ein weiterer großer Posten sind die Abfälle, die aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden sollen. Deren Volumen wird derzeit auf 175.00 bis 220.000 Kubikmeter geschätzt. Über den Einlagerungsstandort des Asse-Mülls ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Zudem könnten 100.000 Kubikmeter Abfälle aus der Urananreiche-rungsanlage Urenco in Gronau anfallen. Dabei handelt es sich um abgereichertes Uran, das für den Fall, dass eine Verwertung nicht mehr erfolgt, vorsorglich bei der Aufstellung der zu erwartenden Abfälle berücksichtigt wurde.

Entscheidung über Endlager nach Bundestagskommission

Für die Endlagerung der radioaktiven Abfälle sieht das Konzept der Bundesumweltministeriums zwei Standorte vor: Für die Endlagerung insbesondere des hochradioaktiven Atommülls wird in einem neu gestarteten, ergebnisoffenen und wissenschaftsbasierten Suchverfahren ein Standort gesucht, der bis 2031 gefunden werden soll. Schacht Konrad ist für die Endlagerung von 303.000 Kubikmetern schwach- und mittelradioaktiver Abfallgebinde genehmigt. Wo die Abfälle aus der Asse und gegebenenfalls aus Gronau endgelagert werden könnten, ist derzeit völlig offen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es allerdings nicht sinnvoll, darüber zu entscheiden, da die Beratungen der beim Bundestag eingerichteten Endlagerkommission zu den Anforderungen an einen Standort für die Endlagerung insbesondere des hochradioaktiven Atommülls noch nicht abgeschlossen und die Eigenschaften der zusätzlich endzulagernden Abfälle aus der Asse noch nicht abschließend bekannt sind.

Das Nationale Entsorgungsprogramm muss entsprechend den Vorgaben des EU-Rechts bis zum 23.08.2015 bei der EU-Kommission vorliegen. Deshalb ist geplant, dass die Bundesregierung im Sommer darüber beschließt. Das Nationale Entsorgungsprogramm steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Revision, da sich auf Grundlage der Empfehlungen der Endlagerkommission (Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“), die derzeit Kriterien für die Endlagerung des hochradioaktiven Atommülls erarbeitet, wesentliche Änderungen ergeben können.

Hinweis: Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Nationalen Entsorgungsprogramm erfolgt im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung. Der Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms und der Umweltbericht sind auf der Internetseite des BMUB verfügbar. Zudem werden die Unterlagen auch in den Dienststellen des Bundesumweltministeriums in Berlin und Bonn ausgelegt werden.

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