Ab 1. Mai 2015: Energieausweis mit Effizienzklasse Pflicht

Immobilienanzeigen müssen Energiekennzahlen enthalten – sonst Bußgeld – aber niemand kontrolliert

Seit Mai 2014 müssen neu ausgestellte Energieausweise eine Effizienzklasse ausweisen. Darauf weist die Bundesregierung hin. Die Skala reicht von „A+“ („energetisch sehr gut“) bis „H“ („energetisch sehr schlecht“). Das gilt auch für Immobilienanzeigen: Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes sind dort Pflicht. Neu ab dem 01.05. 2015 ist: Vermieter und Verkäufer, die sich nicht daran halten, handeln ordnungswidrig. Sie müssen mit einem Bußgeld bis 15.000 Euro rechnen. Rechtsgrundlage ist die Novelle der Energieeinsparverordnung vom Mai 2014. Die Deutsche Umwelthilfe und der Deutsche Mieterbund kritisieren aber die fehlende Überwachung durch  Landes- und Bundesbehörden, die Mehrheit der Immobilien-Anbieter verweigert nämlich Angaben zur Energieeffizienz von Wohnobjekten.

Umsetzung des Energieausweises am Immobilienmarkt mangelhaft

Seit einem Jahr verpflichtet der Energieausweis Vermieter und Verkäufer dazu, potentielle Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand eines Gebäudes aufzuklären. Die Mehrheit der Immobilienanbieter jedoch missachtet diese Informationspflicht nach wie vor. Gleichzeitig finden praktisch keine behördlichen Kontrollen statt. Zu diesem Schluss kommen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB). Grundlage für die neuen Informationspflichten ist die EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU. Sie ist in Deutschland durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) in nationales Recht umgesetzt.

„Nachdem Deutschland mit mehrjähriger Verspätung und erst nach Klagedrohung aus Brüssel den Energieausweis für Immobilien eingeführt hat, spiegelt dessen mangelhafte Umsetzung das Desinteresse dieser Bundesregierung an einem wirksamen Klimaschutz wider“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Bund und Länder müssen dringend klären, wie sie durch wirksame Kontrollen sicherstellen, dass den Immobilienkunden vor dem Kauf bzw. der Miete die Informationen zum Energieverbrauch vorliegen.“ Resch fordert die Bundesregierung außerdem dazu auf, im Rahmen der im Jahr 2016 geplanten Überarbeitung der EnEV Ausnahmeregelungen zum Energieausweis bei der Bewerbung von Immobilien zu streichen und gesetzliche Voraussetzungen für einen erleichterten Vollzug zu schaffen.

Kein Bundesland kontrolliert Vorlage des Energieausweises

Eine Abfrage des Kontrollverhaltens der zuständigen Landesbehörden durch die DUH im Frühjahr 2015 ergab, dass kein Bundesland die Vorlage des Energieausweises kontrolliert und auch keine anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen durchführt. Nur die vier Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erklärten, dass sie bei ausdrücklichen Bürgerbeschwerden hin tätig werden. Mit Blick auf das Wohnungsgrundrecht wird von Bremen der Standpunkt vertreten, dass ein behördliches Betretungsrecht nur bei konkretem Verdacht einer Rechtsverletzung bestehe.

Dass der Energieausweis von Immobilienanbietern nur selten vorgelegt wird, bestätigt auch der Deutsche Mieterbund. Dazu Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB: „Der Energieausweis bleibt auch weiterhin ein Papiertiger. Die seit einem Jahr bestehende Vorlagepflicht bei der Vermietung von Wohnungen wird von Vermietern und Maklern nicht ernst genommen.“

Folgt: 75 Prozent legten Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vor