Elektroschrott unter neuen Regeln

Umkehr der Beweislast

Der Gesetzentwurf sieht daher eine Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronikaltgeräte durch große Handelsgeschäfte und durch Internetvertreiber unter bestimmten Bedingungen vor. Wenn es uns gelingt, durch ein einfacheres Rücknahmesystem größere Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten in die ordnungsgemäße Entsorgung zu bekommen, dann ist das auch ein entscheidender Beitrag, um die illegale Verbringung von Altgeräten ins Ausland, insbesondere auf den afrikanischen Kontinent, einzudämmen. Dieses Ziel wird entsprechend den europäischen Vorgaben auch dadurch umgesetzt, dass wir Mindestanforderungen an die Verbringung festlegen und die Beweislast umkehren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund der Diskussionen in den vergangenen Wochen möchte ich gerne noch auf zwei Punkte eingehen.  Der Gesetzentwurf fällt mit Blick auf die Vorbereitung zur Wiederverwendung nicht hinter den Status quo zurück. Es wird zukünftig möglich sein, Elektro- und Elektronikaltgeräte bereits vor dem Transport auf die Möglichkeit zur Vorbereitung der Wiederverwendung zu prüfen und damit möglichen weiteren Beschädigungen vorzubeugen. Die Möglichkeit der Wiederverwendung steht auch hinter den Regelungen zur Entnahme von Batterien und Akkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind.

Bei allem Verständnis für weitergehende Forderungen zur Entnehmbarkeit von Batterien und Akkumulatoren: Solche weitergehenden Anforderungen können aus binnenmarktrechtlichen Gründen nicht getroffen werden. Diese sind auf EU-Ebene in der Ökodesign-Richtlinie festzulegen. Das sieht auch die WEEE-Richtlinie ausdrücklich vor. Hier sollten wir alle gemeinsam Anstrengungen unternehmen, um entsprechende Diskussionen auf der EU-Ebene noch mehr als bisher anzustoßen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Materie ist natürlich vielschichtig. In einzelnen Bereichen bestehen auch hier Zielkonflikte. Das hat nicht zuletzt die öffentliche Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 17. Juni ergeben. Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf die vielen Vorschläge abgewogen und, wie ich meine, einen ausgewogenen Kompromiss vorgelegt.

Durch die Maßgabebeschlüsse des Umweltausschusses wird zudem sichergestellt, dass weitere wichtige Punkte im Gesetz adressiert werden können. Das gilt zum Beispiel für die Berücksichtigung gefahrgutrechtlicher Anforderungen oder auch für Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altgeräten. Gerade auch hinsichtlich dieser Ergänzungen möchte ich mich für die konstruktive Befassung in den Ausschüssen bedanken. Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf.

->Quelle: bmub.bund.de