Elektroschrott unter neuen Regeln

ElektroG-Novelle beschlossen

Für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten ab Herbst 2015 neue Regeln. So muss der Handel unter bestimmten Bedingungen ausgediente Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Dadurch kommt es bundesweit zu vielen neuen Rückgabestellen und mehr Geräte werden hochwertig recycelt. Der illegale Export von Elektroaltgeräten wird eingedämmt. Zur Begründung der Novelle des „Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“(ElektroG) hielt Umweltministerin Barbara Hendricks am 02.07.2015 eine Rede vor dem Deutschen Bundestag. Solarify dokumentiert.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ressourcenschutz und ein sparsamer Umgang mit Ressourcen sind in einer Welt mit über sieben Milliarden Menschen, mit wachsendem Konsum und wachsendem Wohlstand unerlässlich. Wir müssen die Ressourcen verantwortungsvoll nutzen, und das gelingt am besten, indem sie nicht einfach verbraucht und entsorgt, sondern indem sie zurückgewonnen und wieder genutzt werden. Die gewaltigen Mengen von Elektro- und Elektronikaltgeräten sollen deshalb nicht unsere Müllberge vergrößern, sondern gerade unter Ressourcenschutzaspekten genutzt werden.  Es geht dabei vor allem um die Rückgewinnung von umweltrelevanten Metallen aus diesen Geräten.

Deshalb haben wir eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Effizienz der bestehenden Erfassungs- und Entsorgungsstrukturen weiter zu steigern, um einen größeren Anteil wertvoller Metalle aus den Altgeräten zurückzugewinnen, den illegalen Export von Altgeräten ins Ausland zu unterbinden oder mindestens zu minimieren und um so dann die schädlichen Auswirkungen der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten insgesamt weiter zu verringern.

Wir haben in Deutschland bei der Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten eine geteilte Produktverantwortung. Diese geteilte Verantwortung ist ein Erfolgsmodell und soll mit dem Gesetz weiterentwickelt werden, um den Vorgaben der EU mit Blick auf die Sammlung und das Recycling zu entsprechen und um die Ressourceneffizienz unserer Wirtschaft insgesamt zu verbessern.

Wir wollen erreichen, dass weniger Altgeräte im Restmüll landen. Dabei sind vor allem die Bürgerinnen und Bürger gefragt. Es ist allerdings unsere Aufgabe, für Rahmenbedingungen zu sorgen, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine einfache und unkomplizierte Rückgabe von Altgeräten ermöglichen. Dafür wird ein dichtes Netz an Sammelstellen gebraucht. Das bringt den Handel mit seiner räumlichen Nähe zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern ins Blickfeld.

Folgt: Umkehr der Beweislast