Massive Strom-Überkapazitäten

10.Wie definiert die Bundesregierung einen „funktionierenden Emissionshandel“?

Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf für eine solche Definition, die die verschiedenen Funktionsebenen sowohl in zeitlicher als auch funktionaler Hinsicht abbilden müsste.

16.Wie realistisch ist es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass die Einführung der Marktstabilitätsreserve ab dem Jahr 2019 dazu führt, dass das deutsche Klimaziel bis zum Jahr 2020 auch ohne die Einführung des Klimabeitrags erreicht wird?

Der Emissionshandel ist ein europäisch wirkendes Instrument, dessen Auswirkungen auf nationaler Ebene nur geschätzt werden können. Die Einführung der Marktstabilitätsreserve ab dem Jahr 2019 wird nach den vorliegenden Abschätzungen nicht dazu führen, dass das nationale Klimaziel für das Jahr 2020 auch ohne weitere Maßnahmen erreicht wird.

17.Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Klimabeitrag auf den Europäischen Emissionshandel mit Blick auf den dort gezahlten Preis und die dort vorhandene Menge an Zertifikaten?

Der BMWi-Vorschlag zum Klimabeitrag sieht vor, dass Kraftwerksbetreiber die Emissionen oberhalb der Freigrenze durch Stilllegung zusätzlicher Emissionszertifikate kompensieren. Nach dem Ergebnis der Modellierungen der Gutachter des BMWi zu den Auswirkungen des Klimabeitrags auf den deutschen Kraftwerkspark führt die Menge der zusätzlich stillgelegten Zertifikate zu Emissionsminderungen auf europäischer Ebene. Eine Preisabschätzung haben die Gutachter nicht vorgenommen.

24.Würde nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Klimabeitrag die Wirtschaftlichkeit von Steinkohlekraftwerken in einer Art bedroht, dass diese abgeschaltet werden müssen?

Nach Einschätzung der Gutachter des BMWi nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

25.Welchen Effekt hätte nach Kenntnis der Bundesregierung ein Klimabeitrag auf die Wirtschaftlichkeit von Gaskraftwerken?

Nach Einschätzung der Gutachter des BMWi würde die Wirtschaftlichkeit von Gaskraftwerken sich durch den vorgeschlagenen Klimabeitrag leicht verbessern. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

28.Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der CO2-Ausstoß je Megawattstunde von den über 40 Jahre alten Braunkohlekraftwerken?

Der CO2-Ausstoß von über 40 Jahre alten Braunkohlekraftwerken liegt in der Größenordnung von etwa 1 150 kg je Megawattstunde (MWh).

29.Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der CO2-Ausstoß je Megawattstunde von modernen Gaskraftwerken, wie in Irsching?

Der CO2-Ausstoß von modernen Gaskraftwerken liegt in der Größenordnung von etwa 350 kg je MWh.

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