Greenpeace Energy: Bürgerenergie wird übergangen

Eckpunktepapier zu Wind-Onshore-Ausschreibungen verzichtet auf generellen Schutz für Bürgerenergie

Die Förderung neuer Windenergieanlagen an Land soll künftig über Ausschreibungen ermittelt werden. Die Eckpunkte des geplanten Ausschreibungsdesigns aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sind am 31.07.2015 bekannt geworden. Ein Kommentar von Marcel Keiffenheim, Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy:

Windgenerator auf Fehmarn – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

„Es ist bedauerlich und politisch falsch, dass die Bundesregierung mit ihren Plänen beim Schutz der Bürgerenergie noch hinter das EU-Recht zurückfällt. Während die EU Möglichkeiten geschaffen hat, um kleine Akteure von den Risiken des Ausschreibungssystems auszunehmen, will die Bundesregierung auch für viele kleine Windenergie-Akteure keinen Schutz gewähren. Der jetzt vorliegende Entwurf schließt eine generelle Ausnahmeregelung für neue Windenergieprojekte mit bis zu sechs Windkraftanlagen oder sechs Megawatt Leistung kategorisch aus. Deshalb lehnen wir Ausschreibungen als Instrument für den geförderten Ausbau der Windenergie weiterhin ab.

Wir müssen befürchten, dass Ausschreibungen die meisten Bürger vor Ort davon abhalten, überhaupt noch neue Projekte zu entwickeln. Damit wären viele Bürgerenergieprojekte gescheitert, bevor sie überhaupt gestartet sind. Immerhin aber greift das Eckpunktepapier der Bundesregierung einige Sorgen kleinerer Marktteilnehmer zumindest auf und versucht Kompromisslösungen anzubieten, die wir in der nun anstehenden Konsultationsphase vehement einfordern werden. So hat das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Modell der „späten“ Ausschreibung – also für Projekte, die die bereits nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt wurden – ein Verfahren gewählt, das für Akteure der Bürgerenergie die Unsicherheiten etwas reduziert. Zudem signalisiert das Eckpunktepapier, dass das Bundeswirtschaftsministerium bereit ist, über Sonderregeln für kleine Akteure mit nur einem Projekt zu verhandeln.

Dass Ausnahmeregelungen für die Bürgerenergie ohne Wettbewerbsstörung machbar sind – konkret über die direkte Zuteilung eines Durchschnittspreises durch die Bundesnetzagentur – hat Greenpeace Energy zusammen mit dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband bereits in einer wissenschaftlichen Studie belegen lassen.“

->Quelle: greenpeace-energy.de