Elf KWK-Anlagen stillgelegt

12. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Absicherung der Wärmeinfrastruktur in Form von Wärmenetzen und –speichern, und welche Instrumente hält sie jenseits der Förderung über das KWKG dafür für geeignet?

Das BMWi erarbeitet derzeit eine langfristige Energieeffizienzstrategie für den Gebäudebereich. Ziel ist die Erreichung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Die Strategie geht von einem integrierten Ansatz für den Wärme-, Effizienz- und Strombereich in Gebäuden aus. Aussagen über konkrete Instrumente können zu diesen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Zur Nutzung des Effizienzpotenzials werden aber verschiedene Instrumente aus dem bewährten Mix aus Fördern, Fordern und Beraten weitestgehend technologieoffen geprüft, z.B. auch für Wärmenetze.

13. Wie passt nach Ansicht der Bundesregierung die Verringerung des angestrebten KWK-Zubaus (Referentenentwurf zum KWKG) zu den Beschlüssen der Koalition vom 1. Juli 2015, nach denen die prognostizierte Einsparlücke für CO2 im Bereich der Kohlekraftwerke durch einen stärkeren Ausbau der KWK kompensiert werden soll?

Das Eckpunkte-Papier Strommarkt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom März 2015 sah vor, den Kostendeckel des KWKG von 750 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro anzuheben. Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD haben sich am 1. Juli 2015 darauf geeinigt, den Kostendeckel des KWKG um weitere 500 Millionen Euro auf zukünftig 1,5 Milliarden Euro anzuheben („Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“). Diese Förderung soll einen zusätzlichen Minderungsbeitrag von 4 Millionen Tonnen CO2 erbringen.

14. Wie viele neue bzw. modernisierte KWK-Anlagen sind nach Berechnungen der Bundesregierung notwendig, um den in den Energiebeschlüssen vom 1. Juli 2015 angestrebten zusätzlichen CO2-Minderungsbeitrag von 4 Mio. Tonnen durch die KWK-Förderung zu erreichen (bitte Berechnungsbasis, Bezugnahme auf den Projektionsbericht 2015 sowie Prämissen angeben)?

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 15 verwiesen.

15. Wie viele Kraftwerke können nach Berechnungen der Bundesregierung mit Hilfe der vorgesehenen Förderung i.H.v. 500 Mio. Euro pro Jahr von Kohleauf Gasbefeuerung umgestellt werden (bitte Anzahl und Leistung angeben), und bis wann sollen diese Umstellungen erfolgen?

Die „Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“, auf die sich die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD am 1. Juli 2015 geeinigt haben, sieht die Bereitstellung von 500 Mio. Euro im Rahmen der KWK-Förderung nicht nur für den Ersatz bestehender KWK-Anlagen auf Basis von Kohle durch KWKAnlagen auf Basis von Gas sondern auch für die moderate Förderung von Gasneubauvorhaben vor. Eine genaue Bezifferung der Anzahl Kraftwerke, die ersetzt werden, ist aus diesem Grund nicht möglich.

16. In welcher Höhe wird sich nach Berechnungen der Bundesregierung die zur Strom- und Wärmeerzeugung verbrauchte Menge an Kohle durch die Umstellung von Kohle- auf Gasbefeuerung reduzieren, und mit welcher CO2-Einsparung rechnet sie durch die dafür veranschlagten max. 500 Mio. Euro pro Jahr?

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 15 verwiesen.

17. Bis wann bzw. für welche Anzahl von Vollbenutzungsstunden soll der Zuschlag für die Umstellung einer Anlage von Kohle- auf Gasbefeuerung nach den Plänen der Bundesregierung gezahlt werden?

Nach derzeitigem Stand der Planung soll ein Bonus für Gas-Anlagen gezahlt werden, die Kohle-Anlagen ersetzen. Dieser soll zusätzlich zur regulären KWK-Förderung für 30 000 Vollbenutzungsstunden ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage gezahlt werden.

18. Wie viele KWK-Anlagen können insgesamt nach Berechnungen der Bundesregierung mit Hilfe der künftig vorgesehenen Förderung modernisiert, und wie viele neu errichtet werden (bitte Anzahl und Leistungsklassen sowie Prämissen angeben)?

Es ist vorgesehen, den Kostendeckel des KWKG auf zukünftig 1,5 Mrd. Euro anzuheben. Aussagen, wie viele KWK-Anlagen mit Hilfe der Förderung modernisiert und neu errichtetet werden, können nicht getroffen werden, da es sich bei dem genannten Deckel um einen Kostendeckel für sowohl Modernisierungen und Neuanlagen, die vorgesehene Bestandsanlagenförderung als auch die Förderung von Wärmespeichern und –netzen handelt.

Folgt: Frage 19