Elf KWK-Anlagen stillgelegt

19. Wie definiert und misst die Bundesregierung die Maßgabe „Abbau von Überkapazitäten am Strommarkt“ (Weißbuch Strommarkt, Seite 78), an die sie die vorübergehende Förderung für gasbetriebenen KWK-Anlagen des Bestandes knüpft, und wann ist dieser Abbau nach den Projektionen der Bundesregierung voraussichtlich erreicht?

Der Abbau von Überkapazitäten am Strommarkt sowie die Reform des Emissionshandels werden die Wirtschaftlichkeit gasbetriebener KWK-Anlagen verbessern. Der Abbau von Überkapazitäten führt zu mehr Knappheit im Stromsystem. Diese Knappheit wird durch Preisspitzen signalisiert. Häufigkeit und Höhe der Preisspitzen hängen von Umfang und Art der genutzten Flexibilitätsoptionen ab. Da es sich um ein Marktergebnis handelt, ist dieses nicht exakt voraussehbar. In einem flexiblen Markt wird erwartet, dass sich regelmäßige, moderate Preisspitzen auf dem Großhandelsmarkt einstellen. In der heutigen Marktsituation spiegeln sich die bestehenden Überkapazitäten u.a. in den derzeit niedrigen Börsenstrompreisen wider. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

20. Nach welchen Kriterien stellt die Bundesregierung die „Existenzgefährdung“ eines Kraftwerks fest, und wie werden die dafür notwendigen Daten erhoben?

Auf Basis der Aussagen der im Jahr 2014 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Analyse zu Kosten, Nutzen und Potenzialen von KWK sowie der Zwischenüberprüfung des KWKG wird davon ausgegangen, dass gasbetriebene Anlagen in der öffentlichen Versorgung von der Stilllegung bedroht sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

21. Welches Finanzvolumen soll nach Plänen der Bundesregierung die zeitlich begrenzte Förderung für hocheffiziente gasbefeuerte KWK-Bestandsanlagen, die in ihrer Existenz gefährdet sind, insgesamt haben?

Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.

22. Wie viele KWK-Anlagen mit einer Leistung unter 10 Megawatt sind nach Kenntnis der Bundesregierung in kleineren und mittleren Stadtwerken bundesweit für die öffentliche Versorgung im Einsatz und warum will die Bundesregierung diese Anlagen von der vorübergehenden Förderung für gasbefeuerte KWK-Bestandsanlagen ausschließen (Referentenentwurf zum KWKG), obwohl sich deren wirtschaftliche Lage ebenfalls verschlechtert hat?

Nach den statistischen „Erhebungen über die Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung der Stromerzeugungsanlagen für die allgemeine Versorgung“ ergibt sich für den Leistungsbereich kleiner 10 Megawatt eine Fallzahl von 462 Betrieben (Stand: Dezember 2014, Destatis). Die statistische Erhebung beginnt ab 1 Megawatt und bei der Erhebung nach Leistung gibt es kein spezielles KWK-Zuordnungsmerkmal. Somit sind weitere Angaben zur Anzahl von KWK-Anlagen in kleineren und mittleren Stadtwerken unter 10 Megawatt nicht möglich. Nach aktuellem Stand der Planung soll eine Förderung von bestehenden KWKAnlagen auf Basis von Erdgas mit einer elektrischen Leistung von mehr als 2 Megawatt in der öffentlichen Versorgung erfolgen. Der Schwellenwert dient insbesondere der Verwaltungsvereinfachung.

23. Warum will die Bundesregierung Bestandsanlagen auf Erdgasbasis, die durch das bisherige KWKG gefördert werden, von der vorübergehenden zusätzlichen Förderung für gasbetriebene KWK-Anlagen ausschließen, obwohl sich deren wirtschaftliche Lage ebenfalls verschlechtert und sich ein wirtschaftlicher Betrieb nach Analyse von Prognos et al. in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts mit der bisherigen Förderung nicht mehr darstellen lässt (vgl. Bericht zur Evaluierung des KWKG im Jahr 2014 im Auftrag des BMWi, Seiten 189ff)?

Aus Sicht der Bundesregierung ist eine vorübergehende zusätzliche Förderung von Bestandsanlagen auf Erdgasbasis, die noch durch das bisherige KWKG gefördert werden, nicht gerechtfertigt. Eine Bestandsanlagenförderung hat die Deckung der variablen sowie der kurzfristigen fixen Kosten zum Ziel, um eine Abschaltung von Anlagen zu verhindern. KWK-Anlagen, die sich noch in der Förderung befinden, erhalten in der Regel einen Zuschlag, der höher ist, als der nach den derzeitigen Planungen für bestehende Anlagen vorgesehene Zuschlag. Für Bestandsanlagen in der Förderung besteht deshalb eine deutlich geringere Abschaltgefahr.

24. Liegen der Bundesregierung inzwischen Erkenntnisse vor, die über die Ergebnisse des in Frage 23 genannten Prognos-Gutachtens hinausgehen und die eine abweichende Bewertung der voraussichtlichen Wirtschaftlichkeit von Gasund Dampfturbinen-Kraftwerken begründen?

Nein.

Folgt: Frage 25