Bürgerenergie geht nur regional!

Was fehlt, was ist zu kritiseren?

Am Wichtigsten ist uns, dass die Verordnungsermächtigung zur Grünstromvermarktung endlich umgesetzt wird. Mit dem EEG 2014 gibt es seit August letzten Jahres keine Möglichkeit mehr, EEG-geförderten Strom als Grünstrom an Endkunden zu verkaufen. Ökostrom kommt seither fast ausschließlich aus lange bestehenden norwegischen oder österreichischen Wasserkraftwerken. Der Endkunde hat also keine Möglichkeit mehr, durch die Wahl des Lieferanten aktiv die Erzeugungsstruktur zu beeinflussen. EEG-geförderter erneuerbarer Strom aus der Region lässt sich nicht rechtssicher kennzeichnen. Wir wünschen uns hier einen einfachen gesetzlichen Herkunftsnachweis.

Mit großer Sorge beobachten wir die Pläne zur vollständigen Umstellung der EEG-Förderung auf Ausschreibungen. Selbst die EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager schreibt in einem Brief vom 12.02.2015 an deutsche Bundestagsabgeordnete: „Kleinere Projekte, die eine gewichtige Rolle beim Umbau der Energieversorgung spielen, befinden sich in einer besonderen Lage. Ausschreibungen sind möglicherweise nicht das richtige Instrument für kleine Projektträger.“

Auch aus Sicht der EU-Kommission besteht also bei der Einführung von Ausschreibungen die Gefahr der Verdrängung kleiner und mittlerer Akteure, wie es unsere Genossenschaftsmitglieder sind. Gerade diese lokal verankerten Unternehmen sind für die Akzeptanz der Energiewende unabdingbar. Ebenso bedeutsam sind Bürgerbeteiligungen aber auch, um die Finanzierung der Energiewende sicherzustellen. In den europäischen Nachbarländern ist – anders als in Deutschland – kein vergleichbar ideenreicher und lebendiger Mittelstand im Energiebereich entstanden. Kleinere und mittlere Akteure, wie mittelständische Projektierer und Bürgerenergiegesellschaften, können das Risiko eines Nichtzuschlags nur über wenige Projekte streuen. Dieses Problem kann nicht nur durch ein einfaches, transparentes und gut verständliches Ausschreibungsdesign behoben werden. Fehler im Ausschreibungsdesign können irreparablen Schaden anrichten.

Welche Vorschläge kommen von den Mitgliedern aus der Praxis?

Der Vorschlag des BMWi, die EU-Freigrenze von einem Megawatt bei Photovoltaikanlagen voll auszuschöpfen, findet die volle Unterstützung der Regionalstrom Franken eG. Biogasanlagen sollten ebenfalls von der Ausschreibung ausgenommen und die Förderung der Flexibilisierung verstärkt werden. Außerdem braucht es eine Anschlussregelung für den Weiterbetrieb von Anlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung. Die Biogasanlagenbetreiber unter unseren Mitgliedern wollen ihre Anlagen systemdienlich betreiben und umrüsten. Das ist mit hohen Investitionen verbunden. Ohne klare Rahmenbedingungen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung fehlt die Investitionssicherheit.

Am schwierigsten ist es bei der Windkraft an Land. Das Bundeswirtschaftsministerium schlägt in den Eckpunkten selbst einen Ausweg vor, allerdings für die Windkraft auf See. Die Investitionssummen für Windparks auf See sind so groß, dass selbst größte EVU oder internationale Versicherungskonsortien vor denselben Problemen stehen wie mittelständische Akteure an Land: Sie können das Risiko nicht über mehrere Projekte streuen.

Aus diesem Grund schlägt das BMWi eine Vorentwicklung von Flächen auf dem Meer vor, so dass nach einem Zuschlag der Investor eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit hat. Auch an Land wäre ein ähnlicher Ansatz problemlos in den bestehenden Verwaltungsstrukturen möglich. In der Regionalplanung werden bereits heute Abstandsregelungen und naturschutzfachliche Aspekte berücksichtigt. Wenn die naturschutzfachliche Prüfung ausgeweitet und eine qualifizierte Windertragsschätzung ergänzt würde, stiege die Realisierungswahrscheinlichkeit auf den Regionalplanflächen enorm. Eine Versteigerung von vorentwickelten Flächen hat den Vorteil, dass die regionale wie überregionale Steuerung des Windkraftausbaus erleichtert würde. Ein Abgleich mit dem Netzausbau wäre ebenfalls möglich.

Für Bürgerenergieunternehmen und mittelständische Unternehmen müssten in einem solchen Verfahren keine Sonderregeln eingeführt werden. Anders als im BMWi-Vorschlag sind in einem solchen Verfahren für die Teilnahme an einer Ausschreibung keine hohen Vorinvestitionen nötig. Durch die hohe Realisierungswahrscheinlichkeit auf den vorentwickelten Flächen ist das unternehmerische Risiko auch für mittelständische Akteure tragbar.

Robert Spanheimer, Diplom-Volkswirt, ist ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender der Regionalstrom Franken eG und langjähriger Mitarbeiter für Energiepolitik des Bundestagsabgeordneten Josef Göppel. An der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf lehrt er zur Bürgerbeteiligung an Energieprojekten. Als Projektleiter der Agrokraft GmbH hat er Energiegenossenschaften in der Gründungsphase begleitet und Bürgerwindprojekte betreut. Er war außerdem Mitarbeiter der Deutschen Energie-Agentur und des Auswärtigen Amts.