Atomendlagerung: Einschlusswirksamkeit eine Million Jahre erhalten

Anforderungen an Endlagersicherheit

Endlager-Kommission – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Die vor fünf Jahren vom BUMB herausgegebenen und 2012 aktualisierten Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle entsprechen zwar heute noch weitgehend dem Stand von Wissenschaft und Technik, sollten aber in Teilen überarbeitet und konkretisiert werden, waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung der Endlagerkommission am 19.11.2015 geladenen Experten einig.

Für das Endlager-Genehmigungsverfahren werde die zuständige Behörde prüfen müssen, ob der Vorhabenträger die Schadensvorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik  getroffen habe, sagte Peter Hart, Leiter der Unterabteilung RS III „Nukleare Ver- und Entsorgung“ im BUMB. Dafür sollen die Sicherheitsanforderungen „die Anforderungen konkretisieren“, sie stellten zugleich  auch die Anforderungen für die periodischen Sicherheitsüberprüfungen dar. Für das Standortauswahlverfahren selbst könnten die Sicherheitsanforderungen zwar keine Antworten geben, dennoch seien sie nicht irrelevant für das Verfahren, weil die Genehmigungsfähigkeit eines Endlagers an allen infrage kommenden Standorten erwartbar sein müsse.

Bisher keinen genaueren Vorgaben zur vereinfachten radiologischen Langzeitaussage

Barbara Reichert, Vorsitzende des Ausschusses Endlagerung radioaktiver Abfälle (EL) der Entsorgungskommission (ESK) regte an, die in den Sicherheitsanforderungen enthaltene Regelung der vereinfachten radiologischen Langzeitaussage zu ändern. In der jetzigen Form seien in den Sicherheitsanforderungen keinen genaueren Vorgaben zur vereinfachten radiologischen Langzeitaussage enthalten. „Hier besteht eindeutig Bedarf für eine Konkretisierung, etwa in Form von Leitlinien“, sagte sie. Bei den Sicherheitsanforderungen enthaltenen Wahrscheinlichkeitsklassen, die von wahrscheinlichen, weniger wahrscheinlichen und unwahrscheinlichen Entwicklungen des Endlagersystems ausgehen, sei eine solche Einteilung „international üblich“.

Dies bestätigte ihr Kollege Klaus-Jürgen Röhlig, Mitglied des Ausschusses Endlagerung radioaktiver Abfälle (EL) der Entsorgungskommission (ESK). Röhlig verwies auf die in den Sicherheitsanforderungen von 2010 aufgeführten Anforderungen an den einschlusswirksamen Gebirgsbereich (ewG), der als tiefliegende Schicht nicht den Veränderungen der oberen Erdschichten oder der Biosphäre unterlägen. Dazu gehöre die Einschlusswirksamkeit. „Es sind allenfalls geringfügige Freisetzungen von Schadstoffen aus dem ewG zugelassen“, sagte Röhlig. Entscheidend sei aber die Forderung, „dass diese Einschlusswirksamkeit über eine Million Jahre erhalten wird“.

Geltungsbereich für Rückholbarkeit der Abfälle, Monitoring und dauerhafte Markierung öffnen

Die Anforderungen an den ewG seien sehr streng, sagte Jörg Mönig, Leiter des Bereichs Endlagersicherheitsforschung, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH. Die Indikatorwerte für das Sicherheitsniveau lägen ganz deutlich „auf der ganz strengen Seite der Bandbreite, die international angewendet wird“. Die benötigte Überarbeitung der BMU-Sicherheitsanforderungen sollten seiner Ansicht nach erfolgen, „wenn alle noch laufenden Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung, bei den die prinzipielle Anwendbarkeit der Sicherheitsanforderungen auf die verschiedenen möglichen geologischen Situationen in Deutschland überprüft wird, abgeschlossen und ausgewertet sind“. Zeitdruck, so Mönig, gebe es nicht. „Wir haben die Zeit, um das sorgfältig zu machen.“

Anne Eckhardt, Geschäftsführerin und Projektleiterin bei der schweizerischen risicare GmbH, sah Änderungsbedarf im Geltungsbereich der Sicherheitsanforderungen, der sich auf die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle beschränke. Die Ansprüche, so Eckhardt, hätten sich jedoch seit 2010 weiterentwickelt. Daher regte sie an, den Geltungsbereich für Themen wie Rückholbarkeit der Abfälle, Monitoring und dauerhafte Markierung zu öffnen.

Gerald Kirchner, ehemaliger Leiter des Fachbereichs „Strahlenschutz und Umwelt“ beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), bewertete die Indikatorwerte der Sicherheitsanforderungen als „sehr ambitioniert im internationalen Bereich“. Sie stellten sicher, dass das radiologische Risiko für künftige Generationen „nach heutigem Wissensstand vernachlässigbar klein bleibt“. (hib/HAU)

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