1.Halbjahr 2015: Mehr als 30 Prozent Erneuerbare

Wie geht es weiter?

Die öffentliche Forschungsförderung unterstützt Energieforschung, technologische Entwicklungen sowie Innovationsaktivitäten bei der Wirtschaft, in Forschungseinrichtungen und in Hochschulen.

  • Das Energieforschungsprogramm der Bundesregierung wird weiterentwickelt. In den Jahren 2013 bis 2016 werden rund 4,4 Milliarden Euro für die Förderung von Forschung und Entwicklung moderner Energietechnologien bereitgestellt. Kopernikus-Projekte, die 2016 starten werden, zielen auf ein zukünftiges nachhaltiges Energiesystem ab, das technologisch exzellent und wirtschaftlich wettbewerbsfähig ist und von der Gesellschaft mitgetragen wird.
  • Forschungsmaßnahmen werden zunehmend europäisch und international vernetzt: Die Kooperation auf europäischer Ebene erfolgt unter dem Schirm des Strategieplans für Energietechnologien (SET-Plan) der EU-Kommission (z. B. zu Smart Grids und Smart Cities). Die internationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Programme der Internationalen Energieagentur.
  • Die nationale „Plattform Forschung und Innovation“ setzt seit 2015 die bisherigen Dialogforen mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik fort. Das „Forschungsforum Energiewende“ leistet gezielte wissenschaftsbasierte Politikberatung.

Um innovative Technologien kostengünstiger zu machen und den Weg für ihre Verbreitung im Markt zu ebnen, ist die Unterstützung durch geeignete Rahmenbedingungen wesentlich.

  • Die regelmäßige Anpassung des Ordnungsrechts trägt insbesondere dazu bei, veraltete Effizienzstandards und ineffiziente Technologien schrittweise aus dem Markt zu nehmen.
  • Gezielte Fördermaßnahmen unterstützen die Markteinführung innovativer Technologien. Aktuelle Maßnahmen beziehen sich auf eine Bandbreite von Technologiebereichen von dezentralen Batteriespeichern über bestimmte Wärmetechnologien, der Integration der Biomasse in bestehende Energiesysteme bis hin zu Schlüsseltechnologien und Infrastrukturen im Bereich der Elektromobilität.

[note Der Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ überprüft den Fortschritt bei der Zielerreichung und den Stand der Umsetzung der Energiewende. Drei Aufgaben stehen im Mittelpunkt:

  1. Überblick: Der Monitoring-Prozess gibt einen faktenbasierten Überblick über den Fortschritt bei der Umsetzung der Energiewende. Dazu wird die Vielzahl der verfügbaren energiestatistischen Informationen auf eine überschaubare Anzahl ausgewählter Kenngrößen (Indikatoren) verdichtet und aufbereitet.
  2. Evaluation: Im Rahmen fortlaufender Berichte wird analysiert, ob die Ziele aus dem Energiekonzept der Bundesregierung erreicht werden und wie die Maßnahmen wirken. Bei absehbaren Zielverfehlungen werden Maßnahmen vorgeschlagen, um die Ziele zu erreichen.
  3. Ausblick: Der Monitoring-Prozess richtet sein Augenmerk auch auf die kommenden Jahre. Dazu erstellt die Bundesregierung in einem dreijährigen Turnus zusammenfassende Fortschrittsberichte, in denen wahrscheinlicheEntwicklungen vorgestellt und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.]

->Quellen: