Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten verlängert

Wirtschaftsausschuss stimmte zu

Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hat einer Verlängerung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/6867) um sechs Monate zugestimmt. In der Sitzung des Ausschusses am 17.12.2015 stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Verlängerung zu, die Fraktion Die Linke lehnte ab.

Die im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes erlassene Verordnung war bis zum 31.12.2015 befristet. Sie soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen novelliert werden. Daher wird die Geltungsdauer der Verordnung um sechs Monate bis zum 01.07.2016 verlängert. Abschaltbare Lasten sind Verbrauchseinrichtungen, die mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und die ihre Verbrauchsleistung aufgrund einer Vereinbarung mit den Übertragungsnetzbetreibern auf deren Anforderung reduzieren können. Als marktbezogene Maßnahme könnten sofort abschaltbare Lasten bei spezifischen Notfallsituationen das Stromnetz stabilisieren helfen.

->Quelle und ganzer Artikel:  bundestag.de/(hib/HLE)