Gaspreise zu hoch – Händler verdienen

Oft mehr als 100 Anbieter

Anfang 2015 verebbte die Welle von Preissenkungen laut Bukold „schon kurz nach Jahresbeginn. Anfang 2016 sind etwas stärkere und breitere Tarifsenkungen zu erwarten“. Dennoch: Nur etwa 22% der Anbieter wollen ihre Tarife um durchschnittlich 4,6% senken. Bukold: „Wenn diese Zahlen repräsentativ bleiben, wird also auch 2016 nur ein kleiner Teil der Kostensenkungen an die Haushaltskunden weitergereicht.“

Den Verbrauchern bleibe nur der Weg, die Tarife der Anbieter sorgfältig zu vergleichen und sich nicht mit geringfügigen Tarifanpassungen zufrieden zu geben. Im Durchschnitt könne in jeder Region zwischen 65 Anbietern gewählt werden, in 13% der Regionen seien es sogar mehr als 100 Anbieter.

Frage und Antwortspiel in der BPK

In der routinemäßigen Regierungspressekonferenz, zu der drei Mal wöchentlich die Bundespressekonferenz e.V. –  der Zusammenschluss der Hauptstadt-Korrespondenten – einlädt, entspann sich ein Frage- und Antwortspiel zum Thema zwiischen einem Journalisten und der zuständigen Sprecherin des BMWi, Beate Braams (Mitschrift: Bundespresseamt).

Frage: „Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium, und zwar zum Stichwort ‚Gaspreise fallen, Kunde hat nichts davon‘. Die Studie, die im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen erstellt wurde, weist nach, dass trotz sinkender Weltmarktpreise für Gas die Energieversorger diese nicht an die Kunden zurückgeben. Wie bewerten Sie die Studie? Wie intensiv werden Sie auf die Energieversorger hinwirken, Belege dafür zu liefern, warum sie das nicht tun?“

Braams: „Vielen Dank für die Frage. Ich möchte gerne ein paar Dinge zur Einordnung sagen. Die Studie als solche ist mir nicht im Detail bekannt, sodass ich die Zahlen nicht im Einzelnen bewerten kann. Aber die geschilderte Problematik ist uns bekannt. Ich möchte darauf verweisen, dass die Bundesregierung im jährlichen Monitoring-Bericht zur Energiewende immer die Strom- und Gaspreise darlegt. Dort sind sie auch für das Jahr 2014 im letzten Bericht dargelegt, der vom Kabinett am 18. November beschlossen worden ist.

Ein paar Worte zur Einordnung, was sich daraus ergibt: Im Monitoring-Bericht zur Energiewende ergibt sich in der Tat, dass die Einfuhrpreise für Erdgas 2014 um ca. 15 Prozent gesunken sind. Nach unseren Zahlen sind die Verbraucherpreise für private Haushalte im Jahr 2014 stabil geblieben und in der ersten Jahreshälfte 2015 leicht zurückgegangen, und zwar auf 7,08 Cent pro Kilowattstunde. Für die zweite Jahreshälfte 2015 und 2016 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Aber wichtig ist, dass Preiskalkulationen und Preisverhandlungen natürlich Sache der Lieferanten und Unternehmen sind. Das ist nicht Aufgabe der Bundesregierung.

Aufgabe der Bundesregierung, des Bundeswirtschaftsministeriums ist es natürlich, die Rahmenbedingungen zu gestalten und für Transparenz zu sorgen. Genau das haben wir getan. Am 31. Oktober 2014 ist eine Verordnung Kraft getreten, nämlich die sogenannte Verordnung zur Transparenz bei Gas- und Strompreisen im Grundversorgungstarif. Diese verpflichtet die Grundversorger zu höheren Transparenzanforderungen. Das heißt, es sind alle Preisbestandteile auf der Internetseite vor Vertragsschluss im Angebot darzulegen. Aus diesen Preisbestandteilen erhöht sich eben die Transparenz. Das heißt, der Verbraucher kann sehen und nachvollziehen, welcher Preisbestandteil sowohl bei Gas und Strom tatsächlich staatlich veranlasst ist, welcher aber Teil der Beschaffung ist und vielleicht gesunken ist. Über diese Transparenz stehen dem Verbraucher alle Möglichkeiten und Informationen zur Verfügung, auch über einen Lieferantenwechsel nachzudenken. Ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass ein Lieferantenwechsel nachweislich Einsparungen hervorbringen kann. Darauf weisen wir auch immer hin. Die Wechselrate in Deutschland ist nach wie vor relativ gering, sodass wir darauf verstärkt hinweisen. Diese beiden Möglichkeiten gibt es eben, und diese Verordnung hat hier die Transparenz erhöht.

Zusatzfrage: „Klar hat der Verbraucher die Möglichkeit, zu wechseln. Wenn ich jetzt lese, die Energieversorger hätten 2015 insgesamt 1,3 Milliarden Euro extra eingenommen und dem durchschnittlichen Haushalt seien 132 Euro Ersparnis entgangen, dann kann der Verbraucher wechseln. Aber nichtsdestotrotz sollte ja vielleicht auch der Verbraucher das Gefühl haben, dass der Staat und das zuständige Ministerium schauen, dass man nicht die ewig gleiche Leier hört – ‚Wir haben Entgeltkosten‘ – , sondern dass einfach vonseiten der Versorger transparent gemacht wird, wieso sich die Preise am Weltmarkt zu ihren Gunsten verändert haben und der Verbraucher davon nichts hat.“

Braams: Die Zahlen im Einzelnen, die diese Studie darlegt, kann ich so nicht bestätigen und nachvollziehen. Wir wissen nicht genau, wie gerechnet wurde. Insofern kann ich nicht bestätigen, wie hoch die Zahlen wirklich sind.  In der Sache ist es so, dass bei der Erdgasbeschaffung die Beschaffungsverträge grundsätzlich länger ausgestaltet sind als bei Strom und damit eine zeitverzögerte Weitergabe machbar ist. Aber genau das, was Sie angesprochen haben, nämlich die Bestandteile aus Beschaffungskosten, muss dem Verbraucher dargelegt werden. Das ist durch diese am 31. Oktober 2014 in Kraft getretene Verordnung geschehen, und damit stehen diese Informationen dem Verbraucher zur Verfügung.“

Folgt: Ausblick der Studie und Widerspruch