Weniger Treibhausgas aus dem Auspuff

Emissionsreduktion bei Kraftstoffen

Die Bundesregierung will die EU-Richtlinie zur Festlegung von Berechnungsverfahren und Berichterstattungspflichten über Emissionsminderungen im Kraftstoffbereich spätestens im März 2017 umsetzen. Länder und Verbände würden ab September 2016 zu einem entsprechenden Verordnungsentwurf angehört. Dies geht laut „heute im Bundestag“ aus einer am 01.03.20165 veröffentlichten Antwort der Bundesregierung vom 15.02.2016 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Die 2015 verabschiedete Richtlinie (2015/652/EG) sieht vor, dass zur Erreichung der in der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie (2009/30/EG, 98/70/EG) vorgesehenen CO2-Minderungsziele auch alternative Wege zur Nutzung von Bio-Kraftstoffen genutzt werden können. Die Richtlinie muss bis April 2017 in nationales Recht umgesetzt werden.

Vorbemerkung der Fragesteller: „In der im Jahr 2015 verabschiedeten europäischen Richtlinie 2015/652/EG zur Festlegung von Berechnungsverfahren und Berichterstattungspflichten gemäß der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen ist vorgesehenen, dass Emissionsminderungen nicht mehr nur durch die Verwendung von Biokraftstoffen erreicht werden können, sondern auch über alternative Wege. Dazu gehören die durch Nutzung strombasierter Kraftstoffe (Power-To-Gas oder Power-To-Liquid) erzielten Minderungen an Treibhausgas genauso wie die Nutzung von Strom in Elektrofahrzeugen. Eine weitere voll anrechenbare Methode ist die sogenannte Upstream-Emissionsreduktion (UER), die bei der Gewinnung von Erdöl selbst geschieht. Dabei werden Effizienzgewinne, z. B. durch „Flaring“ (Verbrennen) statt „Venting“ (einfaches Ablassen), von als Nebenprodukt auftretendem Gas als Reduktion gewertet. Insbesondere die Anrechnung von Gutschriften, die bei der Gewinnung von Erdöl selbst erzielt werden, wirft Fragen auf, einerseits zu den Berechnungsmethoden, andererseits zum Klimabeitrag. Da Erdöl nur zu einem geringen Teil in der Europäischen Union selbst gefördert wird, ist fraglich, inwiefern die so erzielten Reduktionen an europäische und nationale Ziele anrechenbar sind.
Die Wahl der Berechnungsmethoden wiederum entscheidet mit über die Frage der Zukunft von Biokraftstoffen im Kraftstoffmarkt. Die Richtlinie 2015/652/EG muss bis spätestens April 2017 in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei überlässt die Europäische Union den Mitgliedstaaten einen gewissen Freiraum. Angesichts der Beschlüsse der Klimakonferenz von Paris, sollten die nationalen Spielräume bei der Umsetzung der Richtlinie konsequent im Sinne des Klimaschutzes erfolgen (http://klima-der-gerechtigkeit.boellblog.org/2015/03/20/offsetting-in-der-eu-fuel-quality-directive-wie-manteersandemissionen-durch-mehr-teersandproduktion-ausgleichen-kann, www.transportenvironment.org/publications/ngo-recommendations-upstream-emissionsreductions-fuel-quality-directive und www.topagrar.com/news/Energie-Energienews-Biokraftstoffverband-fuer-Anhebung-der-Treibhausgasquote-2647938.html).“

Zur Upstream-Emissionsreduktion (UER) erarbeite die EU-Kommission derzeit nicht-legislative Leitlinien. Von diesen Leitlinien hänge im Fall der UER auch der Umsetzungszeitplan ab, schreibt die Bundesregierung. (hib/SCR)

Reduktionspotenzial

Schätzungen des Potenzials seien nur „mit erheblichen Unsicherheiten“ möglich, so die Bundesregierung, da das Potenzial u. a. von den Rahmenbedingungen und den zu erzielenden Preisen pro Tonne CO2-Äquivalent abhänge. Viele für die Abschätzung des Potenzials notwendige Informationen seien zudem nicht öffentlich zugänglich.

  • Die Emissionen durch „Flaring“ (Abfackeln) von Erdölbegleitgas betragen laut Schätzungen der Weltbank derzeit rund 300 Mio. Tonnen-CO2-Äquivalent pro Jahr.
  • Die Studie „The Reduction of Upstream Greenhouse Gas Emissions From Flaring And Venting“, erstellt vom International Council on Clean Transportation (icct) von 2014 im Auftrag der Europäischen Kommission, geht – u. a. in Abhängigkeit vom erzielbaren Preis pro Tonne CO2-Äquivalent und der Dauer der Anrechenbarkeit – von einem Minderungspotenzial in Höhe von rund 3 bis 45 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr aus.
  • Der Verband International Association of Oil & Gas Producers (IOGP), der die Produzenten von Erdöl und Erdgas vertritt, schätzt das realistische Potenzial für Upstream-Emissionsminderungen in einem Schreiben an die Europäische Kommission für laufende Projekte in der Periode 2011 bis 2020 auf rund 13 Mio. Tonnen -Äquivalent pro Jahr, insbesondere in Bezug auf „Flaring“ und „Venting“. Für darüber hinausgehende Emissionsminderungen liegen dem Verband nach eigener Aussage keine Schätzungen vor.

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