Netzentwicklungsplan (NEP)

Im Netzentwicklungsplan (NEP), auch Netzausbauplan, stellen die Übertragungsnetzbetreiber den Ausbaubedarf des deutschen Strom- und Gasnetzes für die kommenden zehn Jahre dar – in einem strukturierten Verfahren unter Beteiligung der Bundesnetzagentur mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Netzausbauplanung ist in zwei Bereiche aufgeteilt:

  • Für das deutsche Onshore-Transportnetz sind seit 2011 die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber*) (ÜNB) zuständig, die den „Netzentwicklungsplan Strom“ (NEP Strom) aufstellen.
  • Für das deutsche Offshore-Stromtransportnetz ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie aktiv, das erstmals 2013 den „Netzentwicklungsplan Strom Offshore“ (O-NEP) aufgestellt hat.

Im Ergebnis entsteht der Bundesbedarfsplan mit den Stromnetz-Ausbaumaßnahmen, für die „eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit und ein vordringlicher Bedarf“ festgestellt werden. Eine vergleichbare Funktion hatte bereits das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) von 2009. Für das Gasnetz wird eine vergleichbare Netzplanung von den dort beteiligten Fernleitungsnetzbetreibern entwickelt (NEP Gas).

->Quelle: wikipedia.org/Netzentwicklungsplan